Steuerfreie Mitarbeiter Benefits: Beispiele, Regeln und Höchstgrenzen
Inhalt
- Welche steuerfreien Benefits gibt es für Mitarbeiter?
- Wie werden Mitarbeiter Benefits versteuert?
- Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter: Diese Höchstgrenzen müssen Sie beachten
- Benefits als steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung: So viel können Sie sparen
- So kombinieren Sie steuerfreie Mitarbeiter Benefits sinnvoll
- Das Wichtigste in Kürze
Dass Mitarbeiter Benefits heute eine Grundlage sind, um gute Angestellte zu halten und neues qualifiziertes Personal zu finden, ist keine Frage mehr – immerhin haben sich 49 % der deutschen Mitarbeiter wegen des Benefit-Angebot für ihren aktuellen Arbeitgeber entschieden! Und wenn die Zusatzleistungen steuerfrei umgesetzt werden, dann ist das für Unternehmen besonders attraktiv.
Doch welche Mitarbeiter Benefits können überhaupt steuerfrei angeboten werden? Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten dabei? Und wie lassen sich verschiedene Zusatzleistungen sinnvoll miteinander kombinieren? Ich bin Florian Büsch, Versicherungskaufmann mit gesundheitspsychologischer Ausbildung und Experte für Mitarbeiter Benefits – und beantworte Ihnen jetzt diese Fragen!
Welche steuerfreien Benefits gibt es für Mitarbeiter?
Steuerfreie Mitarbeiter Benefits sind für Arbeitgeber besonders attraktiv, weil sie Beschäftigte finanziell entlasten, ohne dass dabei zusätzliche Steuerabgaben entstehen. Glücklicherweise gibt es viele Zusatzleistungen aus unterschiedlichen Bereichen, die ohne Steuerlast angeboten werden können. Dazu gehören:
Gutscheine
Geldkarten
Fitnessstudio-Zuschüsse
Essenszuschüsse
Deutschlandticket
Mitarbeiterbeteiligungen
Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Yoga- oder Rückenkurse)
Kinderbetreuungszuschüsse
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Dienstrad-Leasing
Alle diesen Benefits für Mitarbeiter können steuerfrei angeboten werden – doch die Umsetzung ist unterschiedlich. Einige Leistungen lassen sich über den steuerfreien Sachbezug abbilden, andere haben eigene Steuerfreibeträge oder spezielle gesetzliche Regelungen.
Deshalb zeigen wir Ihnen jetzt, wie die einzelnen Mitarbeiter Benefits konkret umgesetzt werden können, damit sie für Arbeitgeber steuerfrei bleiben!
Wie werden Mitarbeiter Benefits versteuert?
Damit die Mitarbeiter Benefits steuerfrei bleiben, müssen Arbeitgeber je nach Zusatzleistung unterschiedliche steuerliche Vorgaben beachten.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Unabhängig vom jeweiligen Mitarbeiter Benefit gelten einige grundlegende Voraussetzungen für die steuerfreie Umsetzung:
Der Mitarbeiter Benefit muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Er darf nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
Gesetzlich festgelegte Freigrenzen oder Freibeträge (z. B. die 50 €-Sachbezugsfreigrenze) müssen eingehalten werden.
Je nach Benefit können weitere Voraussetzungen gelten, beispielsweise bestimmte Nachweise oder eine Zweckbindung (z. B. bei der betrieblichen Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuung).
Tipp: Benefits sind für alle Mitarbeiter möglich! Es können also auch Auszubildende, Teilzeitkräfte und Minijobber von den Zusatzleistungen profitieren.
Insbesondere der steuerfreie Sachbezug und die betriebliche Gesundheitsförderung gelten als zwei attraktive Ausgestaltungsmöglichkeiten für Mitarbeiter Benefits.
So funktioniert der steuerfreie Sachbezug
Der Sachbezug ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, um Mitarbeiter Benefits steuerfrei anzubieten. Arbeitgeber können darüber Zusatzleistungen bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat steuerfrei gewähren. Freigrenze bedeutet: Wird der Betrag von 50 € auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Über den steuerfreien Sachbezug lassen sich z. B. Gutscheine und Geldkarten, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) oder Zuschüsse zum Fitnessstudio finanzieren. Auch eine Kombination mehrerer Benefits ist möglich – sofern der Gesamtwert von 50 € pro Monat nicht überschritten wird.
Das müssen Sie bei Gutscheinen beachten: Nicht jeder Gutschein erfüllt die Voraussetzungen für den steuerfreien Sachbezug. Nicht begünstigt Gutscheine oder Geldkarten mit einer zu großen Einlösbarkeit. Dazu gehören auch Amazon-Gutscheine, da sie für ein zu breites Warensortiment eingesetzt werden können.
So funktioniert die steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung
Mit der steuerfreien betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Belegschaft fördern. Für zertifizierte Präventionsmaßnahmen können Unternehmen bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei investieren.
Gefördert werden z. B. Maßnahmen zur Bewegungsförderung, Rückenschulungen, Ernährungskurse oder Angebote zur Stress- und Suchtprävention. Besteht ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers, kann die steuerfreie Förderung unter bestimmten Voraussetzungen sogar über den Betrag von 600 € hinausgehen!
Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter: Diese Höchstgrenzen müssen Sie beachten
Sie kennen nun die wichtigsten Voraussetzungen und Regelungen für steuerfreie Mitarbeiter Benefits – doch es gibt einige weitere Höchstgrenzen für Zusatzleistungen, die nicht unter die Sachbezugsfreigrenze oder die betriebliche Gesundheitsförderung fallen. Hier sehen Sie alle Infos auf einen Blick:
Benefit | Höchstgrenze für Steuerfreiheit | Umsetzung über |
Gutscheine und Geldkarten | 50 € pro Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) | 50 € pro Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
Fitnessstudio | 50 € pro Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
Essenszuschüsse | 7,67 € pro Arbeitstag | § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG |
Deutschlandticket | Keine Höchstgrenze | § 3 Nr. 15 EStG |
Mitarbeiterbeteiligung | 2.000 € pro Jahr | § 3 Nr. 39 EStG |
Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 € pro Jahr | § 3 Nr. 34 EStG |
Kinderbetreuung | Keine Höchstgrenze (bei nicht schulpflichtigen Kindern) | § 3 Nr. 33 EStG |
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | 8 % der Beitragsbemessungsgrenze | § 3 Nr. 63 EStG |
Dienstrad-Leasing | Keine Höchstgrenze | § 3 Nr. 37 EStG |
Sie sehen: Die Auswahl der Benefits, die Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei anbieten können, ist groß. Wenn Sie aktuell auf der Suche nach einer vorteilhaften Zusatzleistung für Ihr Team sind, dann klicken Sie sich doch mal durch unseren Benefit-Vergleich! Anhand Ihrer Präferenzen erhalten Sie in wenigen Sekunden eine individuelle Empfehlung, passgenau abgestimmt auf Ihre Branche und Unternehmensgröße.
Benefits als steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung: So viel können Sie sparen
Aufgrund der Steuerfreiheit sind die genannten Mitarbeiter Benefits auch deshalb so interessant, weil sie einen deutlichen höheren Gegenwert für die Angestellten bieten als eine klassische Gehaltserhöhung. Denn während ein großer Teil einer Gehaltserhöhung durch Lohnsteuer und Sozialabgaben verloren geht, kommt der Wert eines steuerfreien Benefits dem Mitarbeiter vollständig zugute – und das spart Geld. Deshalb sind Benefits auch eine sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung!
Drei Praxisbeispiele für Arbeitgeber und HR:
Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Ein bKV-Gesundheitsbudget von 300 € jährlich (als steuerfreier Sachbezug) kostet den Arbeitgeber 118,80 € pro Jahr. Würde der Mitarbeiter stattdessen eine Gehaltserhöhung von 300 € netto erhalten, müsste der Arbeitgeber mindestens 475 € einplanen – also fast 4x so viel.
Gutschein: Ein steuerfreier Gutschein im Wert von 50 € pro Monat kostet den Arbeitgeber genau 50 €. Soll derselbe Betrag als Nettogehalt beim Mitarbeiter ankommen, liegen die Kosten für das Unternehmen bei rund 90-100 €.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Investiert ein Arbeitgeber 600 € pro Jahr in gesundheitsfördernde Kurse, kommt dieser Betrag vollständig dem Mitarbeiter zugute. Soll derselbe finanzielle Vorteil über eine Gehaltserhöhung erreicht werden, können die Gesamtkosten für den Arbeitgeber leicht über 1.000 € pro Jahr liegen.
So kombinieren Sie steuerfreie Mitarbeiter Benefits sinnvoll
Ein Vorteil von steuerfreien Mitarbeiter Benefits: Sie müssen sich nicht auf einen einzelnen beschränken, sondern können mehrere Benefits miteinander kombinieren. Dabei müssen Sie nur auf die gesetzlichen Höchstgrenzen und Regelungen achten.
Die folgenden Beispiele zeigen drei mögliche Mitarbeiter Benefit-Pakete für verschiedene Ziele und Schwerpunkte!
1. Der Allrounder (für eine diverse Belegschaft)
Das Allrounder-Paket spricht durch eine breit gefächerte Kombination möglichst viele Mitarbeiter an und verbindet verschiedene Schwerpunkte: Gesundheit, finanzielle Entlastung und Mobilität. Folgende Benefits sind drin:
Gutscheine oder Sachbezugskarte über 40 €
Betriebliche Krankenversicherung, z. B. mit einem 300 €-Gesundheitsbudget
Essenszuschuss
Deutschlandticket
Warum gehört die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ins Allrounder-Paket? Von der bKV profitiert jeder Mitarbeiter, unabhängig vom Alter oder der Lebenssituation – ob neue Brille, Zahnreinigung oder Krebsvorsorge. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in verschiedenen Bereichen und bietet Vorteile für die ganze Belegschaft.
Steuerlicher Hinweis: Die bKV und die Gutscheine können gemeinsam über die 50 €-Sachbezugsfreigrenze umgesetzt werden. Beispiel: bKV-Tarif von 9,90 € (für ein Gesundheitsbudget von 300 € jährlich) + Gutschein von 40 € pro Monat. Der Essenszuschuss und das Deutschlandticket können unabhängig dieser Grenze steuerfrei umgesetzt werden.
2. Das Gesundheitspaket (für gesundheitsliebende Teams)
Das Gesundheitspaket passt gut zu Unternehmen mit bewegungsfreudigen Teams und ist auch dann sinnvoll, wenn hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten an der Tagesordnung stehen:
Betriebliche Krankenversicherung, z. B. mit einem 900 €-Gesundheitsbudget
Dienstrad-Leasing
Fitnessstudio-Zuschuss in Höhe von 25 €
Betriebliche Gesundheitsförderung
Warum gehört die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ins Gesundheitspaket? Die bKV bildet das Basis-Gesundheitsbenefit für Unternehmen. Denn sie beginnt nicht erst bei einer Erkrankung, sondern fördert bereits die Prävention. Gleichzeitig übernimmt die bKV Kosten für zahlreiche Gesundheitsleistungen wie Brillen, Zahnbehandlungen oder Naturheilverfahren und je nach Anbieter sogar für Gesundheitskurse.
Steuerlicher Hinweis: Die bKV und das Fitnessstudio können gemeinsam über die 50 €-Sachbezugsfreigrenze umgesetzt werden. Beispiel: bKV-Tarif von 23,90 € (für ein Gesundheitsbudget von 900 € jährlich) + Fitnessstudio-Zuschuss von 25 € pro Monat. Die betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 € und das Dienstrad-Leasing können unabhängig dieser Grenze steuerfrei umgesetzt werden.
3. Das Familienpaket (für familienfreundliche Arbeitgeber)
Das Familienpaket kann für Unternehmen interessant sein, die sich gezielt als familienfreundlicher Arbeitgeber positionieren möchten. Hier liegt der Fokus vor allem auf finanzieller Entlastung in verschiedenen Bereichen, kombiniert mit gesundheitlicher Unterstützung für die ganze Familie durch die bKV:
Kinderbetreuungszuschuss
Gutscheine oder Sachbezugskarte über 30 €
Betriebliche Krankenversicherung, z. B. mit einem 600 €-Gesundheitsbudget
Ggf. betriebliche Altersvorsorge
Warum gehört die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ins Familienpaket? Je nach Versicherer profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch ihre Familienangehörigen von der bKV! Sie können z. B. Gesundheitsservices wie eine medizinische Telefonberatung oder einen Facharzt-Terminservice mit nutzen. Außerdem können Mitarbeiter ihre Kinder und Ehepartner zu den vergünstigten Konditionen des Gruppentarifs mitversichern.
Steuerlicher Hinweis: Die Gutscheine und die bKV können gemeinsam über die 50 €-Sachbezugsfreigrenze umgesetzt werden. Beispiel: bKV-Tarif von 17,90 € (für ein Gesundheitsbudget von 600 € jährlich) + Gutschein von 30 € pro Monat. Kinderbetreuungszuschüsse und die betriebliche Altersvorsorge verfügen über eigene steuerliche Regelungen und können zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze genutzt werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Steuerfreie Mitarbeiter Benefits bieten nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer, sondern lassen sich auch für Unternehmen attraktiv umsetzen.
Um die Steuerfreiheit zu gewährleisten, müssen Mitarbeiter Benefits zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und dürfen nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
Die steuerfreie 50 €-Sachbezugsfreigrenze gehört zu den wichtigsten Ausgestaltungsmöglichkeiten für Benefits wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV), Gutscheine oder Fitnessstudio.
Für viele Benefits, die nicht in den steuerfreien Sachbezug fallen, gibt es individuelle Höchstgrenzen.
Mit steuerfreien Mitarbeiter Benefits können Unternehmen im Vergleich zur Gehaltserhöhung viel Geld sparen, vor allem bei der Umsetzung mit mit einer bKV.
Auch eine Kombination verschiedener steuerfreier Benefits ist möglich – hier müssen Arbeitgeber aber die verschiedenen Höchstgrenzen beachten.
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