Gesundheitsbudget: Das müssen Arbeitgeber wissen
Gesundheitsförderung wird für Arbeitgeber immer wichtiger – nicht nur, um Fehlzeiten zu senken, sondern auch, um Mitarbeiter langfristig zu binden. Ein besonders beliebtes Instrument ist dabei das Gesundheitsbudget: ein flexibler Benefit, mit dem Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter gezielt unterstützen können.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Gesundheitsbudget, Leistungen, Steuerfreiheit und Umsetzung – und warum es längst ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsförderung ist.
Was ist ein Gesundheitsbudget?
Das Gesundheitsbudget ist ein immer beliebter werdender Mitarbeiter Benefit. Doch was genau ist ein Gesundheitsbudget?
Definition: Gesundheitsbudget für Mitarbeiter
Ein Gesundheitsbudget ist ein jährlicher Geldbetrag, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für individuelle Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen. Es funktioniert wie ein flexibler Zuschuss, mit dem Mitarbeiter selbst entscheiden können, welche Gesundheitsangebote sie nutzen möchten.
Der Benefit wird als gezielte Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber immer beliebter und lässt sich wunderbar in das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) integrieren – mit dem Vorteil der hohen Flexibilität im Vergleich zu anderen Gesundheitsmaßnahmen.
So funktioniert‘s: Gesundheitsbudget mit betrieblicher Krankenversicherung
Die Umsetzung des Gesundheitsbudgets erfolgt über einen Budgettarif im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Dieser Budgettarif funktioniert wie eine Zusatzversicherung, allerdings ohne prozentuale Erstattung.
Stattdessen steht den Mitarbeitern ein jährliches Budget (i. d. R. zwischen 300 € und 1.500 €) zur Verfügung, das sie flexibel nach einem festgelegten Leistungskatalog nutzen können – je nach Anbieter für über 300 verschiedene Gesundheitsleistungen. Dazu zählen etwa professionelle Zahnreinigungen, Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker oder mentale Gesundheitsangebote. Das Budget gilt für ein Jahr und wird zum Jahresbeginn wieder aufgefüllt.
Der Arbeitgeber zahlt beim Budgettarif einen monatlichen Beitrag pro Person, der bereits ab 9,95 € startet. So ergibt sich je nach Tarif ein Jahresbudget von 300 € pro Mitarbeiter, das den Arbeitgeber nur 118,80 € jährlich kostet. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung rechnet sich das deutlich – testen Sie es mit unserem Rechner gerne mal aus!
9 von 10 wünschen sich das Gesundheitsbudget
Für Mitarbeiter ist das Gesundheitsbudget durch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein sehr wertvoller Benefit. Denn aufgrund von Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen und steigenden Lebenserhaltungskosten ist dieses Zusatzbudget eine große Unterstützung für die präventive Gesundheitsversorgung.
Kein Wunder also, dass fast 9 von 10 Mitarbeitern eine bKV für wichtig halten, so eine Umfrage. Am meisten schätzen sie dabei die Leistungsbereiche Zahnersatz, Sehhilfe und ambulante Leistungen.
Doch trotz dieser Beliebtheit hatten Ende 2024 nur 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung (PKV e. V.) – das sind lediglich 5,4 % aller knapp 46 Millionen deutschen Arbeitnehmer.
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Leistungen im Gesundheitsbudget
Das Gesundheitsbudget können Mitarbeiter flexibel für zahlreiche Gesundheitsbereiche verwenden. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif. Grundsätzlich kann das Budget aber für über 300 verschiedene Gesundheitsleistungen verwendet werden.
Diese Gesundheitsbereiche zählen dazu:
Zahngesundheit (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz)
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Augenlaserkorrekturen)
Mentale Gesundheit (z. B. Coaching, psychotherapeutische Angebote beim Heilpraktiker)
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Ambulante Leistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen)
Stationäre Leistungen (z. B. 1-Bett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalt)
Heilpraktiker und alternative Medizin (z. B. Osteopathie, Chiropraktik)
Zusatzleistungen: Ergänzend werden kostenlose Zusatzservices angeboten, die von Mitarbeitern genutzt werden können, ohne dass sie ihr Gesundheitsbudget beeinträchtigen. Besonders beliebt ist hierbei der Facharztterminservice, der kurzfristige Termine bei Fachärzten ermöglicht. Weitere Zusatzleistungen können ein 24/7 Hilfetelefon, psychologisches 1:1 Coaching oder Telemedizin sein.
Je nach Tarif kann es Sublimits für einzelne Gesundheitsbereiche geben, häufig ist das bei Zahngesundheit und Sehhilfen der Fall. Das bedeutet, dass nur ein Teil des Gesundheitsbudgets (z. B. die Hälfte) für diese Leistungen verwendet werden kann.
Wie funktioniert die Erstattung?
Für Mitarbeiter ist die Verwendung des Gesundheitsbudgets ganz einfach! Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse erhalten sie keine Gesundheitskarte, die sie vorzeigen müssen. Stattdessen funktioniert das so:
Mitarbeiter wählen frei, zu welchem Arzt, Heilpraktiker oder in welche Apotheke sie gehen möchten.
Sie nehmen die gewünschte Leistung in Anspruch und bezahlen diese zunächst selbst.
Anschließend reichen sie die Rechnung beim bKV-Versicherer ein und erhalten die Erstattung direkt auf ihr Konto!
Tipp: Das ofelos Gesundheitsbudget
Das ofelos Gesundheitsbudget kombiniert alle Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) mit einer überdurchschnittlichen Nutzungsquote von bis zu 80 %. Doch was unterscheidet uns von anderen Anbietern?
Wir begleiten aktiv – den Arbeitgeber von Tarifauswahl bis Integration und die Mitarbeiter durch kontinuierliche Kommunikation. Und das über die gesamte Laufzeit des Gesundheitsbudgets hinweg! Ob per Postkarte oder Newsletter erinnern wir Ihr Team an die Nutzung des Benefits. Denn nur so wirkt es präventiv und beide Seiten profitieren vollumfänglich von den Vorteilen.
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Alle Infos zu ofelos – der smarten Lösung für das bKV-Gesundheitsbudget
Kosten und Steuerfreiheit
Grundsätzlich ist das Gesundheitsbudget als betriebliche Krankenversicherung (bKV) arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert möglich. Allerdings ist es nur dann ein echter Benefit für die Mitarbeiter, wenn der Arbeitgeber die Kosten hierfür vollständig übernimmt. Deshalb gehen wir im Folgenden von der arbeitgeberfinanzierten Variante aus.
So viel kostet das Gesundheitsbudget
Beim Gesundheitsbudget fällt ein monatlicher Beitrag pro Mitarbeiter an. Die günstigsten Tarife starten bei 9,95 € pro Monat und Person mit einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €. Arbeitgeber können flexibel eine Budgetstufe zwischen 300 € und 1.700 € wählen. Je nach gewählter Stufe steigt dann der Monatspreis pro Mitarbeiter.
Rechnet man Investment und Nutzen gegeneinander, dann zeigt sich: Das bKV-Gesundheitsbudget lohnt sich wirtschaftlich wie kaum ein anderer Benefit. Mitarbeiter profitieren von bis zu dem Dreifachen dessen, was investiert wurde. Dank der Sachbezugsfreigrenze kann das Gesundheitsbudget mit bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden – ein klarer Vorteil gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung, sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter.
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Ist das Gesundheitsbudget steuerfrei?
Im Rahmen der 50 €-Sachbezugsfreigrenze kann das Gesundheitsbudget steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Selbst mit hohen Jahresbudgets von 1.200 € oder mehr bleiben Arbeitgeber meist unter dieser Grenze und profitieren somit auch von der Steuerfreiheit dieses Benefits.
Ist die Sachbezugsfreigrenze bereits ausgeschöpft, z. B. durch andere Benefits, dann kann das bKV-Gesundheitsbudget auch über eine Pauschalversteuerung oder Nettolohnversteuerung als Barlohn abgerechnet werden – dann ist es aber nicht mehr steuerfrei.
BKV-Gesundheitsbudget in der Lohnabrechnung: Diese Modelle gibt es
Vor- und Nachteile des Gesundheitsbudgets
Das bKV-Gesundheitsbudget ist ein Benefit, von dem Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Hier finden Sie alle Vor- und Nachteile auf einen Blick!
Vor- und Nachteile für Mitarbeiter
Für Mitarbeiter bietet das Gesundheitsbudget eigentlich nur Vorteile – denn die Nachteile lassen sich durch eine gute Gestaltung durch den Arbeitgeber vollständig vermeiden:
Vorteile | Nachteile |
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Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
Auch der Arbeitgeber profitiert von den Vorteilen des bKV-Gesundheitsbudgets:
Vorteile | Nachteile |
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Tipp: Der Aufwand und die aktive Kommunikation des Gesundheitsbudgets braucht Zeit – Anbieter wie ofelos schaffen hier Abhilfe. Als Gesundheitspartner übernehmen wir die Verwaltung und das Onboarding Ihrer Mitarbeiter und erinnern regelmäßig an die Nutzung. So erreichen Sie Nutzungsquoten von bis zu 80 % ohne Aufwand für Ihr HR-Team! |
Welcher ist der beste Anbieter für das Gesundheitsbudget?
Es gibt zahlreiche Versicherer, die ein Gesundheitsbudget über einen Budgettarif der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) anbieten. Die Kosten, Leistungen und Qualität unterscheiden sich stark und Arbeitgeber sollten sorgfältig abwägen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Unser Tipp: Vergleichen Sie im ersten Schritt ganz unverbindlich alle Tarife mit unserem bKV-Vergleich. Hier können Sie die Bereiche auswählen, die Ihnen beim Gesundheitsbudget besonders wichtig sind. Wir schicken Ihnen daraufhin Ihren persönlichen bKV-Gesundheitsbudgetvergleich per E-Mail zu – so finden Sie ganz einfach und vollkommen unverbindlich heraus, welcher Tarif am besten zu Ihren Wünschen passt!
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Das Wichtigste in Kürze
Ein Gesundheitsbudget ist ein flexibler jährlicher Zuschuss, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für individuelle Gesundheitsleistungen bereitstellen. Umgesetzt wird das über einen Budgettarif im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV).
Mitarbeiter können das Budget für über 300 Gesundheitsleistungen einsetzen, z. B. für die Bereiche Zahngesundheit, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Arzneimittel.
Das Gesundheitsbudget ist einer der beliebtesten Mitarbeiter Benefits und bietet zahlreiche Vorteile für beide Seiten.
Als arbeitgeberfinanzierte bKV kann das Gesundheitsbudget im Rahmen der 50 €-Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
Es gibt viele bKV-Anbieter mit unterschiedlicher Qualität. Der ofelos bKV-Vergleich hilft Ihnen dabei, den besten Tarif für Ihr Unternehmen zu finden.