Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: Steuerfreie Ideen für 2026
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Welche Weihnachtsgeschenke können Arbeitgeber 2026 steuerfrei an Mitarbeiter vergeben? Wir zeigen Ihnen die besten Ideen – von Gutscheinen bis zu interessanten Benefits – und erklären, wie Sie die 50-€- und 110-€-Steuerfreigrenzen optimal nutzen!
Welche Weihnachtsgeschenke wünschen sich Mitarbeiter?
Geschenke drücken Wertschätzung aus – das sehen auch Mitarbeiter so. Für 67 % der Beschäftigten sind Weihnachtsgeschenke nämlich genau das: Ein Zeichen der Wertschätzung. Kein Wunder also, dass den meisten Menschen Geschenke vom Arbeitgeber wichtig sind! 8 von 10 deutschen Arbeitnehmern freuen sich über Kleinigkeiten zum Geburtstag oder zu Weihnachten.
Doch wie sollte das ideale Weihnachtsgeschenk aussehen? Laut der Umfrage von Aktion Mensch sollten Geschenke vom Arbeitgeber vor allem drei Punkte erfüllen:
Privaten Nutzen bieten (67 %)
Spaß machen (63 %)
Langfristigen Mehrwert bringen (59 %)
Welche Geschenke das am besten erfüllen und wie es mit Steuerfreiheit und Umsetzung aussieht, das zeige ich Ihnen jetzt!
Steuerfreigrenzen für Weihnachtsgeschenke
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke steuerfrei ermöglichen, wenn sie einige gesetzliche Grenzen beachten. Entscheidend sind zwei Regelungen: die 50 €-Freigrenze für Sachbezüge und die 110 €-Freigrenze bei Betriebsfeiern.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke bis 50 €
Weihnachtsgeschenke können als steuerfreie Sachbezüge geltend gemacht werden, wenn ihr Wert die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € nicht übersteigt. Darunter können z. B. Gutscheine, Sachgeschenke wie Bücher oder auch Benefits fallen. Das ist in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG geregelt.
„Sachbezüge […] bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.“ (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)
Die Grenze gilt inkl. Mehrwertsteuer und darf nicht überschritten werden – sonst ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Das heißt auch: Erhalten Mitarbeiter bereits einen Benefits über den Sachbezug, etwa einen Fitnessstudiozuschuss von 40 € monatlich, dann bleiben lediglich 10 € pro Person für ein steuerfreies Weihnachtsgeschenk im Dezember (es sei denn, der Benefit wird für diesen Monat pausiert)!
Was passiert bei Überschreitung der 50 €-Sachbezugsgrenze?
Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt: Sobald der Wert auch nur um einen Cent überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können dann wählen: Entweder übernehmen sie die Pauschalversteuerung mit 30 % oder die Mitarbeiter müssen die Geschenke individuell versteuern.
Damit die Geste nicht zur Belastung wird, sollten Unternehmen diese Grenze unbedingt im Blick behalten und sicherstellen, dass Geschenke inkl. Mehrwertsteuer immer unter 50 € liegen.
Weihnachtsgeschenke bei Betriebsfeiern bis 110 €
Bei Betriebsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier gilt eine besondere Regel: Kosten bis 110 € pro Mitarbeiter sind steuerfrei nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. In diesen Betrag fallen alle Aufwendungen – also Essen, Getränke, Location, Unterhaltung und auch Geschenke, die auf der Feier überreicht werden.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Weihnachtsgeschenke also im Rahmen der Weihnachtsfeier überreichen, dann können Sie insgesamt bis zu 110 € ausgeben und so mitunter ein teureres Geschenk überreichen.
5 steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
Sie suchen nach steuerfreien Weihnachtsgeschenken für Ihre Mitarbeiter im Jahr 2026? Diese Möglichkeiten haben Sie:
Mitarbeiterbenefit für 1 Jahr (unser Tipp!)
Mitarbeiterbenefit für 1 Jahr
Die erste Idee eines Weihnachtsgeschenks für die Mitarbeiter ist etwas, das Sie als Arbeitgeber abhebt, weil das nicht so viele andere Unternehmen umsetzen: einen Mitarbeiterbenefit für 1 Jahr.
Was meinen wir konkret damit? Anstatt Ihren Mitarbeitern an Weihnachten nur Gutscheine oder Sachgeschenke überreichen, können Sie auch einen Benefit für die Laufzeit von 12 Monaten verschenken (z. B. ein Gesundheitsbudget für 2027). Der große Vorteil hierbei ist, dass das Weihnachtsgeschenk nicht nur für einen Moment wirkt, sondern Ihre Beschäftigen das ganze Jahr über begleitet – und durch die Sachbezugsfreigrenze kann der Benefit euch steuerfrei umgesetzt werden.
Ein praktischer Nebeneffekt: Sie können auf diese Weise einen Benefit auch ganz entspannt testen! Ihre Mitarbeiter probieren den Benefit ein Jahr aus und Sie können sehen, ob er auch langfristig zum Team passt.
Welcher Benefit eignet sich am besten als Weihnachtsgeschenk?
Sie können so ziemlich jeden Benefit als Weihnachtsgeschenk im Jahr 2026 überreichen – doch welcher passt am besten? Damit Sie gar nicht lange vergleichen müssen, haben wir einen Benefit-Vergleich für Sie erstellt!
Wählen Sie einfach aus, in welchen Bereichen Sie Ihr Team unterstützen möchten (oder wählen sie einfach alle aus). In unter 2 Minuten erhalten Sie dann Ihren individuellen Vergleich der beliebtesten Benefits am Markt – damit Sie genau wissen, welcher Benefit am besten zu Ihrem Team passt:
Tipp: Das Gesundheitsbudget für ein Jahr
Welcher Benefit am besten zu Ihrem Unternehmen passt, das kommt ganz auf Sie und Ihre Mitarbeiter an. Doch kann ein Gesundheitsbudget als steuerfreies Weihnachtsgeschenk für 2026 eine besonders interessante Wahl sein.
Hierbei handelt es sich um eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit einem jährlichen Budget zwischen 300 € und 1.700 €. Dieses können Mitarbeiter flexibel für 300+ Gesundheitsleistungen (z. B. für Zahnreinigung, Brille oder Heilpraktiker) verwenden und damit Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schließen. Für den Arbeitgeber startet der Benefit preislich ab 9,95 € pro Monat.
Der große Vorteil ist hierbei, wie viel Gesundheitsbudget für die Mitarbeiter herausspringt – mit einem nur geringen Einsatz vom Arbeitgeber. Hier ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:
Gutschein als Weihnachtsgeschenk | Gesundheitsbudget als Weihnachtsgeschenk | |
Einsatz vom Arbeitgeber (p. P.) | 50 € | 119,40 € (9,95 € monatlich für ein Jahr) |
Effekt für Mitarbeiter | 50 € | 300 € |
Beim Gesundheitsbudget als Weihnachtsgeschenk betragen die finanziellen Vorteile für den Mitarbeiter also fast das Dreifache des Invests vom Arbeitgeber! Möchten Sie noch mehr über das Gesundheitsbudget erfahren? Hier gibt's alle Infos:
Gutscheine
Gutscheine zählen zu den Klassikern unter den Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter. Im Rahmen der 50 €-Sachbezugsfreigrenze können Arbeitgeber einen oder mehrere Gutscheine ausgeben. Beliebte Gutscheinkategorien sind:
Einzelhandel und Kaufhäuser (z. B. Zalando, MediaMarkt)
Lebensmittel und Drogerie (z. B. Rewe, DM)
Tanken und Mobilität (z. B. Aral, Shell)
Gastronomie und Freizeit (z. B. Restaurant, Lieferando, Kino)
Aber Achtung: Einige beliebte Adresse, wie z. B. Amazon, sind nicht im steuerfreien Sachbezug inbegriffen! Grund: Das Angebot ist zu breit gefächert und gilt steuerlich als bargeldähnlich.
Noch mehr Wirkung erzielen Gutscheine, wenn sie individuell auf Ihre Mitarbeiter zugeschnitten sind. Das erfordert zwar etwas mehr Aufwand, steigert aber auch die Wertschätzung deutlich!
Fragen Sie Ihre Mitarbeiter am besten direkt nach ihren Lieblingsgeschäften oder Restaurants und wählen Sie die Gutscheine entsprechend aus.
Sachgeschenke
Im Rahmen der 50 €-Sachbezugsgrenze können Sie Ihren Mitarbeitern auch kleine Sachgeschenke machen. Das kann ein einheitliches Geschenk für das gesamte Team sein oder personalisiert, z. B. gebrandete Notizbücher. Allerdings steigt durch die Individualisierung der Aufwand mitunter stark, je nach Größe des Unternehmens.
Welche Sachgeschenke eignen sich besonders? Und was sollten Sie lieber vermeiden? Damit die Geschenke Ihren Mitarbeitern auch wirklich Freude bereiten, lohnt es sich, auf einige Gos und No Gos zu achten:
Gos für Sachgeschenke | No Gos für Sachgeschenke |
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Faustregel: Alles, was nicht ausnahmslos für jeden Mitarbeiter passt oder zu Missverständnissen führen könnte, besser vermeiden!
Tipp: Sachgeschenke bei Weihnachtsfeiern bis 110 € steuerfrei
Veranstalten Sie zu Weihnachten eine Feier? Dann bietet Ihnen das eine besondere Möglichkeit, um den steuerfreien Sachbezug ein wenig zu upgraden!
Denn bei Betriebsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier gilt eine besondere Regel: Kosten bis 110 € pro Mitarbeiter sind steuerfrei. In diesen Betrag fallen alle Aufwendungen – also Essen, Getränke, Location, Unterhaltung und auch Geschenke, die auf der Feier überreicht werden. Zweimal jährlich können Arbeitgeber diesen steuerfreien Bonus nutzen. Wenn Sie Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier überreichen, können Sie insgesamt also mehr ausgeben – solange die 110-€-Freigrenze eingehalten wird.
Beispielrechnung:
- Essen und Location: 30 €
- Geschenk: 80 €
- Gesamtkosten: 110 € pro Mitarbeiter
Auf diese Weise bleibt alles steuerfrei.
Wichtig: Wird die Grenze auch nur um 1 € überschritten (z. B. 111 €), ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber!
Gemeinsame Erlebnisse
Auch gemeinsame Erlebnisse lassen sich als Weihnachtsgeschenk einsetzen – etwa ein Escape-Room mit dem Team, ein Konzert oder ein Theaterabend. Solche Aktivitäten können unter die 110 €-Freigrenze bei Betriebsfeiern fallen oder als 50 €-Sachgutschein gestaltet werden.
Ideen für Erlebnis-Weihnachtsgeschenke:
Escape-Room
Konzert- oder Theaterbesuch
Weihnachtsmarkt mit Verpflegung
Sportevent oder Stadionbesuch
Aber Hand aufs Herz: Ein Erlebnis ist kein echtes Geschenk. Mitarbeiter nehmen es gerne mit, aber es fehlt der persönliche Wert und der individuelle Nutzen. Während ein Gutschein oder ein Sachgeschenk als echte Aufmerksamkeit wahrgenommen wird, ist ein Teamevent eher Rahmenprogramm. Erlebnisse können die Weihnachtszeit abrunden und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Aber wer echte Wertschätzung zeigen will, sollte sie immer mit einem persönlichen Geschenk kombinieren.
Spenden an gemeinnützige Organisationen
Anstelle klassischer Geschenke können Arbeitgeber auch eine Spende im Namen ihrer Mitarbeiter tätigen. Das zeigt gesellschaftliches Engagement und verleiht dem Weihnachtsgeschenk eine besondere Bedeutung – gerade, wenn Mitarbeiter in die Entscheidung eingebunden werden, wohin die Spende geht. Mögliche Spendenziele können große Hilfsorganisationen (wie Rotes Kreuz oder SOS-Kinderdörfer), regionale Projekte (etwa das örtliche Tierheim Hospize) und gemeinnützige Vereine (z. B. für Umweltschutz oder Bildung) sein.
Um die Spende persönlicher zu gestalten, können Mitarbeiter in die Entscheidung der Organisation mit einbezogen werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Mitarbeiter erhalten die Auswahl zwischen mehreren Organisationen (z. B. fünf Vorschläge durch den Arbeitgeber), am besten aus verschiedenen Bereichen, etwa Humanitäre Hilfe, Tierschutz, Kinderhilfe, Umwelt und Bildung.
Noch individueller: Jeder Mitarbeiter darf selbst entscheiden, wohin der Betrag fließt.
Falls Sie als Arbeitgeber die Organisation selbst festlegen: Mit einer gemeinsamen Aktion wie einer Übergabe vor Ort oder einer persönlichen Dankesmail an alle Mitarbeiter können Sie das ganze noch schöner gestalten.
Entscheidungshilfe: So finden Sie das beste steuerfreie Weihnachtsgeschenk
Ob Mitarbeiterbenefit, Gutschein, Sachgeschenk, Erlebnis oder Spende – jede Variante hat ihre Stärken. Doch was ist im Jahr 2026 das beste Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter? Entscheidend sind die drei Kriterien, die Arbeitnehmern laut der oben genannten Studie am wichtigsten sind: Privater Nutzen, Spaß und langfristiger Mehrwert.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die verschiedenen Geschenkideen im direkten Vergleich schlagen:
Was heißt das für HR und Arbeitgeber? Zusammengefasst:
Für echten, langfristigen Nutzen → Mitarbeiterbenefits (z. B. Gesundheitsbudget)
Für eine kurzfristige Kleinigkeit → Gutscheine
Für etwas Persönliches und Einfaches → Sachgeschenke
Für die Stärkung des Wir-Gefühls → Gemeinsame Erlebnisse
Für gesellschaftliches Engagement → Spenden
Das Wichtigste in Kürze
Weihnachtsgeschenke sind nicht so wichtig? Falsch! 8 von 10 Mitarbeitern freuen sich über Kleinigkeiten vom Arbeitgeber zu Weihnachten.
Kennen Sie die steuerlichen Grenzen: Bis 50 € monatlich sind Sachbezüge steuerfrei, bei Betriebsfeiern sind sogar bis 110 € pro Person möglich.
Typische Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine, Sachgeschenke, gemeinsame Ergebnisse und Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Sie möchten mal etwas anderes schenken als im letzten Jahr? Der größte Hebel liegt bei Mitarbeiterbenefits – allen voran dem Gesundheitsbudget der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Bis zu 1.700 € netto Gesundheitsbudget pro Jahr, steuerfrei und nachhaltig. Kein anderes Weihnachtsgeschenk hat diesen langfristigen Effekt. Hier mehr erfahren.
Häufige Fragen zu Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke bis 50 € steuerfrei im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze ermöglichen. Aber: Wird diese Grenze auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wichtig ist außerdem, dass alle Sachbezüge zusammengerechnet unter 50 € bleiben müssen, d. h. auch bereits bestehende Benefits wie eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft.
Ja. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sind Betriebsausgaben und damit steuerlich absetzbar. Damit sie auch für Mitarbeiter steuerfrei bleiben, müssen die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden: 50 €-Sachbezugsgrenze pro Monat oder 110 € pro Person bei Betriebsfeiern. Höhere Beträge sind ebenfalls absetzbar, lösen aber Lohnsteuer- und Sozialabgaben aus.
Für Remote-Teams sind versandfähige Geschenke wie Gutscheine oder Sachgeschenke ideal, genauso wie digitale Benefits wie Online-Kurse oder ein Gesundheitsbudget. Wichtig ist, dass das Geschenk unkompliziert ankommt und den Mitarbeitern echten Nutzen im Alltag bietet.
Arbeitgeber sollten spätestens im Oktober mit der Planung beginnen. So bleibt genug Zeit für Budgetierung, steuerliche Prüfung, Auswahl und ggf. Personalisierung. Aber auch, wenn Sie später dran sind, lässt sich eine betriebliche Krankenversicherung als Weihnachtsgeschenk innerhalb kurzer Zeit umsetzen.