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Mitarbeiterbindung
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Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: Steuerfreie Ideen für 2025

Welche Weihnachtsgeschenke können Arbeitgeber 2025 steuerfrei an Mitarbeiter vergeben? Wir zeigen Ihnen die besten Ideen – von Gutscheinen bis zur betrieblichen Krankenversicherung – und erklären, wie Sie die 50-€- und 110-€-Steuerfreigrenzen optimal nutzen.

Zwei Hände halten ein in graues Geschenkpapier und einer roten Schleife verpacktes Weihnachtsgeschenk.

Welche Weihnachtsgeschenke wünschen sich Mitarbeiter?

Geschenke drücken Wertschätzung aus – auch im Job. Eine Studie von Aktion Mensch und dem Marktforschungsinstitut Ipsos zeigt: Den meisten Mitarbeitern sind Geschenke von ihrem Arbeitgeber wichtig. 8 von 10 deutschen Arbeitnehmern freuen sich über Kleinigkeiten zum Geburtstag oder zu Weihnachten. 

Doch wie sollte das ideale Weihnachtsgeschenk aussehen? Laut der Studie sollten Geschenke vom Arbeitgeber vor allem drei Punkte erfüllen: 

  • Privaten Nutzen bieten (67 Prozent) 

  • Spaß machen (63 Prozent) 

  • Langfristigen Mehrwert bringen (59 Prozent) 

Welche Geschenke das am besten erfüllen und wie es mit Steuerfreiheit und Umsetzung aussieht, das zeigen wir Ihnen jetzt. 

Steuerfreigrenzen für Weihnachtsgeschenke

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke steuerfrei ermöglichen, wenn sie einige gesetzliche Grenzen beachten. Entscheidend sind zwei Regelungen: die 50 €-Freigrenze für Sachbezüge und die 110 €-Freigrenze bei Betriebsfeiern

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke bis 50 €

Weihnachtsgeschenke können als steuerfreie Sachbezüge geltend gemacht werden, wenn ihr Wert die Freigrenze von 50 € nicht übersteigt. Darunter fallen z. B. Gutscheine, Sachgeschenke wie Bücher oder auch Benefits.

„Sachbezüge […] bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.“ (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Das müssen Arbeitgeber bei der Steuerfreigrenze beachten: 

  • Die Grenze gilt inklusive Mehrwertsteuer und darf nicht überschritten werden – sonst ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig. 

  • Erhalten Mitarbeiter einen monatlichen Benefit, etwa einen Fitnessstudiozuschuss von 40 €, bleiben lediglich 10 € pro Person für ein steuerfreies Weihnachtsgeschenk im Dezember. (Es sei denn, das Benefit wird für diesen Monat pausiert.) 

Was passiert bei Überschreitung der 50 €-Sachbezugsgrenze?

Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt: Sobald der Wert auch nur um einen Cent überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können dann wählen: Entweder übernehmen sie die Pauschalversteuerung mit 30 % oder die Mitarbeiter müssen die Geschenke individuell versteuern. 

Damit die Geste nicht zur Belastung wird, sollten Unternehmen diese Grenze unbedingt im Blick behalten und sicherstellen, dass Geschenke inklusive Mehrwertsteuer immer unter 50 € liegen. 

Weihnachtsgeschenke bei Betriebsfeiern bis 110 €

Bei Betriebsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier gilt eine besondere Regel: Kosten bis 110 € pro Mitarbeiter sind steuerfrei nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. In diesen Betrag fallen alle Aufwendungen – also Essen, Getränke, Location, Unterhaltung und auch Geschenke, die auf der Feier überreicht werden. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Weihnachtsgeschenke also im Rahmen der Weihnachtsfeier überreichen, dann können Sie insgesamt bis zu 110 € ausgeben und so mitunter ein teureres Geschenk überreichen.

Mitarbeiterin im Homeoffice mit Kopfhörern auf den Ohren hält ein Handy und arbeitet am Laptop.

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5 steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Sie suchen nach steuerfreien Weihnachtsgeschenken für Ihre Mitarbeiter im Jahr 2025? Diese Möglichkeiten gibt es:   

Gutscheine

Gutscheine zählen zu den Klassikern unter den Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter. Im Rahmen der 50-€-Freigrenze können Arbeitgeber einen oder mehrere Gutscheine ausgeben – eine einfache und flexible Möglichkeit, die fast immer gut ankommt. 

Beliebte Gutscheinkategorien sind: 

  • Einzelhandel und Kaufhäuser (z. B. Zalando, MediaMarkt) 

  • Lebensmittel und Drogerie (z. B. Rewe, DM) 

  • Tanken und Mobilität (z. B. Aral, Shell) 

  • Gastronomie und Freizeit (z. B. Restaurant, Lieferando, Kino) 

Aber Achtung: Einige beliebte Adresse, wie z. B. Amazon, sind nicht im steuerfreien Sachbezug inbegriffen. Grund: Das Angebot ist zu breit gefächert und gilt steuerlich als bargeldähnlich. 

Expertentipp

Noch mehr Wirkung erzielen Gutscheine, wenn sie individuell auf Ihre Mitarbeiter zugeschnitten sind. Das erfordert zwar etwas mehr Aufwand, steigert aber die Wertschätzung.

Fragen Sie Ihre Mitarbeiter am besten direkt nach ihren Lieblingsgeschäften oder Restaurants und wählen Sie die Gutscheine entsprechend aus.

Portrait von Marina Meierhans, CMO von ofelos
Marina Meierhans
Chief Marketing Officer

Sachgeschenke

Im Rahmen der 50 €-Sachbezugsgrenze können Sie Ihren Mitarbeitern auch kleine Sachgeschenke machen. Das kann ein einheitliches Geschenk für das gesamte Team sein oder personalisiert, zum Beispiel mit gebrandeten Notizbüchern. Allerdings steigt durch die Individualisierung der Aufwand mitunter stark, je nach Größe des Unternehmens. 

Doch welche Sachgeschenke eignen sich besonders gut? Und was sollten Sie lieber vermeiden? 

Damit die Geschenke Ihren Mitarbeitern auch wirklich Freude bereiten, lohnt es sich, auf einige Gos und No Gos zu achten: 

Gos für Sachgeschenke 

No Gos für Sachgeschenke 

  • Alltagstaugliche Geschenke, die jeder nutzen kann (z. B. Notizbücher, Kaffeebecher fürs Büro). 

  • Qualitativ wertige Kleinigkeiten, die lange halten (z. B. Powerbanks, edle Schreibsets). 

  • Personalisierte Aufmerksamkeiten (z. B. Tassen mit Gravur). 

  • Wohlfühlorientierte Geschenke (z. B. Tee-Sets). 

  • Alkohol – nicht immer passend, da persönliche Vorlieben und Hintergründe unterschiedlich sein können. 

  • Bargeldähnliche Geschenke, da diese steuerfrei nicht zulässig sind. 

  • Zu persönliche Geschenke (z. B. Schmuck, Parfüm). 

  • Fitness-Produkte, die missverstanden werden können. 

  • Glücksspielprodukte 

  • Geschenke mit kurzer Haltbarkeit

Faustregel: Alles, was nicht ausnahmslos für jeden Mitarbeiter passt, oder zu Missverständnissen führen könnte, besser vermeiden! 

Tipp: Sachgeschenke bei Weihnachtsfeiern bis 110 € steuerfrei

Veranstalten Sie zu Weihnachten eine Feier? Dann bietet Ihnen das eine besondere Möglichkeit, um den steuerfreien Sachbezug ein wenig zu upgraden. 

Denn bei Betriebsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier gilt eine besondere Regel: Kosten bis 110 € pro Mitarbeiter sind steuerfrei. In diesen Betrag fallen alle Aufwendungen – also Essen, Getränke, Location, Unterhaltung und auch Geschenke, die auf der Feier überreicht werden. Zweimal jährlich können Arbeitgeber diesen steuerfreien Bonus nutzen. 

Wenn Sie Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier überreichen, können Sie insgesamt also mehr ausgeben – solange die 110-€-Freigrenze eingehalten wird. 

Beispielrechnung:

  • Essen und Location: 30 €  
  • Geschenk: 80 €  
  • Gesamtkosten: 110 € pro Mitarbeiter 

Auf diese Weise bleibt alles steuerfrei.

Wichtig: Wird die Grenze auch nur um 1 € überschritten (z. B. 111 €), ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber!

Gemeinsame Erlebnisse

Auch gemeinsame Erlebnisse lassen sich als Weihnachtsgeschenk einsetzen – etwa ein Escape-Room mit dem Team, ein Konzert oder ein Theaterabend. Solche Aktivitäten können unter die 110 €-Freigrenze bei Betriebsfeiern fallen oder als 50 €-Sachgutschein gestaltet werden. 

Ideen für Erlebnis-Weihnachtsgeschenke: 

  • Escape-Room 

  • Konzert- oder Theaterbesuch 

  • Weihnachtsmarkt mit Verpflegung 

  • Sportevent oder Stadionbesuch 

Aber Hand aufs Herz: Ein Erlebnis ist kein echtes Geschenk. Mitarbeiter nehmen es gerne mit, aber es fehlt der persönliche Wert und der individuelle Nutzen. Während ein Gutschein oder ein Sachgeschenk als echte Aufmerksamkeit wahrgenommen wird, ist ein Teamevent eher Rahmenprogramm. Erlebnisse können die Weihnachtszeit abrunden und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Aber wer echte Wertschätzung zeigen will, sollte sie immer mit einem persönlichen Geschenk kombinieren

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Spenden an gemeinnützige Organisationen

Anstelle klassischer Geschenke können Arbeitgeber auch eine Spende im Namen ihrer Mitarbeiter tätigen. Das zeigt gesellschaftliches Engagement und verleiht dem Weihnachtsgeschenk eine besondere Bedeutung – gerade, wenn Mitarbeiter in die Entscheidung eingebunden werden, wohin die Spende geht. Mögliche Spendenziele können große Hilfsorganisationen (wie Rotes Kreuz oder SOS-Kinderdörfer), regionale Projekte (etwa das örtliche Tierheim Hospize) und gemeinnützige Vereine (z. B. für Umweltschutz oder Bildung) sein.

Um die Spende persönlicher zu gestalten, können Mitarbeiter in die Entscheidung der Organisation mit einbezogen werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:  

  • Mitarbeiter erhalten die Auswahl zwischen mehreren Organisationen (z. B. fünf Vorschläge durch den Arbeitgeber), am besten aus verschiedenen Bereichen, etwa Humanitäre Hilfe, Tierschutz, Kinderhilfe, Umwelt und Bildung. 

  • Noch individueller: Jeder Mitarbeiter darf selbst entscheiden, wohin der Betrag fließt. 

  • Falls Sie als Arbeitgeber die Organisation selbst festlegen: Mit einer gemeinsamen Aktion wie einer Übergabe vor Ort oder einer persönlichen Dankesmail an alle Mitarbeiter können Sie das ganze noch schöner gestalten. 

Mitarbeiterbenefit als Geschenk

Anstatt nur ein einmaliges Weihnachtsgeschenk zu überreichen, können Arbeitgeber auch ein Benefit für das kommende Jahr schenken – zum Beispiel eine Fitnessstudiomitgliedschaft, ein Jobrad oder eine betriebliche Krankenversicherung für 2026. Das Geschenk wirkt so nicht nur an Weihnachten, sondern begleitet Ihre Mitarbeiter das ganze Jahr über.  

Benefit als Weihnachtsgeschenk 2025?

Mit unserem Benefitvergleich finden Sie in wenigen Klicks heraus, welche Zusatzleistungen zu Ihrem Team passen – auch als Weihnachtsgeschenk für 2025 möglich!

So holen Sie das Beste aus dem Geschenk heraus

Besonders interessant ist die betriebliche Krankenversicherung als steuerfreies Weihnachtsgeschenk für 2025.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversicherung, die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schließt. Ein jährliches Gesundheitsbudget können Mitarbeiter flexibel für über 300 Gesundheitsleistungen verwenden, z. B. für Zahnreinigungen, Brille oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Das Ganze ist für den Arbeitgeber steuerfrei und bereits ab 9,90 € pro Monat und Mitarbeiter möglich. 

Die bKV bietet sich als Weihnachtsgeschenk besonders gut:

  • Ihre Mitarbeiter erhalten 2026 bis zu 1.700 € netto als Gesundheitsbonus – so viel lässt sich mit keinem anderen Benefit rausholen. 

  • Dieser Beitrag ist für den Arbeitgeber bis 50 € monatlich steuerfrei.

  • Arbeitgeber zeigen damit echte Wertschätzung und stärken gleichzeitig ihre Attraktivität im Recruiting und in der Mitarbeiterbindung

Gutschein vs. bKV: Rechenbeispiel für Arbeitgeber

Wir zeigen Ihnen, wie sehr Ihre Mitarbeiter von einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Weihnachtsgeschenk profitieren können – im Vergleich zu klassischen Präsenten wie Gutscheinen. 

Rechenbeispiel: 

  • Stellen Sie sich vor, Sie möchten 10 Mitarbeitern ein Weihnachtsgeschenk machen. 

  • Bei einem 50 €-Gutschein investieren Sie 500 €. Der Effekt: Ihre Mitarbeiter freuen sich über genau diesen Wert, also über insgesamt 500 € in Form der Gutscheine. 

  • Mit der bKV sieht die Rechnung ganz anders aus: Für 9,90 € pro Mitarbeiter und Monat investieren Sie insgesamt 990 € für das gesamte Jahr 2026. Dafür erhalten Ihr Mitarbeiter das Dreifache – nämlich ein flexibles Gesundheitsbudget von 300 € pro Person bzw. 3.000 € für das ganze Team. 

Geschenkidee 

Kosten pro Mitarbeiter 

Kosten für alle Mitarbeiter 

Wert für alle Mitarbeiter 

Gutschein über 50 € 

50 € 

500 € 

500 € 

bKV mit 300 € Gesundheitsbudget 

99 € 

990 € 

3.000 € 

Unser Tipp: Machen Sie es anders als im letzten Jahr und prüfen Sie die betriebliche Krankenversicherung als Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeiter. Unser Team unterstützt Sie dabei, diesen Benefit optimal einzusetzen – auch kurzfristig: 

Ich berate Sie gerne
Florian Büsch
Kundenberater

Entscheidungshilfe: So finden Sie das beste steuerfreie Weihnachtsgeschenk

Ob Gutschein, Sachgeschenk, Erlebnis, Spende oder Mitarbeiterbenefit – jede Variante hat ihre Stärken. Doch was ist im Jahr 2025 wirklich das beste Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter? Entscheidend sind die drei Kriterien, die Arbeitnehmern laut der Aktion Mensch-Studie am wichtigsten sind: Privater Nutzen, Spaß und langfristiger Mehrwert. 

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die verschiedenen Geschenkideen im direkten Vergleich schlagen: 

Vergleich von fünf Weihnachtsgeschenken zu privatem Nutzen, Spaßfaktor und langfristigem Mehrwert für Mitarbeiter als Entscheidungshilfe für Arbeitgeber.Was heißt das für HR und Arbeitgeber? Zusammengefasst: 

  • Für eine kurzfristige Kleinigkeit → Gutscheine 

  • Für etwas Persönliches und Einfaches → Sachgeschenke 

  • Für die Stärkung des Wir-Gefühls → Gemeinsame Erlebnisse 

  • Für gesellschaftliches Engagement → Spenden 

  • Für echten, langfristigen Nutzen → Benefits wie die betriebliche Krankenversicherung 

Das Wichtigste in Kürze

  • Weihnachtsgeschenke sind nicht so wichtig? Falsch! 8 von 10 Mitarbeitern freuen sich über Kleinigkeiten vom Arbeitgeber zu Weihnachten. 

  • Kennen Sie die steuerlichen Grenzen: Bis 50 € monatlich sind Sachbezüge steuerfrei, bei Betriebsfeiern sind sogar bis 110 € pro Person möglich.

  • Typische Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine, Sachgeschenke, gemeinsame Ergebnisse und Spenden an gemeinnützige Organisationen. 

  • Sie möchten mal etwas anderes schenken als im letzten Jahr? Der größte Hebel liegt bei Mitarbeiterbenefits – allen voran der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Bis zu 1.700 € netto Gesundheitsbudget pro Jahr, steuerfrei und nachhaltig. Kein anderes Weihnachtsgeschenk hat diesen langfristigen Effekt. 

FAQs

Ein Weihnachtsgeschenk ist für Mitarbeiter bis 50 € pro Monat steuerfrei als Sachbezug. Wird die Grenze auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ja. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sind Betriebsausgaben und damit steuerlich absetzbar. Damit sie auch für Mitarbeiter steuerfrei bleiben, müssen die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden: 50 €-Sachbezugsgrenze pro Monat oder 110 € pro Person bei Betriebsfeiern. Höhere Beträge sind ebenfalls absetzbar, lösen aber Lohnsteuer- und Sozialabgaben aus.

Für Remote-Teams sind versandfähige Geschenke wie Gutscheine oder Sachgeschenke ideal, genauso wie digitale Benefits wie Online-Kurse oder eine betriebliche Krankenversicherung. Wichtig ist, dass das Geschenk unkompliziert ankommt und den Mitarbeitern echten Nutzen im Alltag bietet.

Arbeitgeber sollten spätestens im Oktober mit der Planung beginnen. So bleibt genug Zeit für Budgetierung, steuerliche Prüfung, Auswahl und ggf. Personalisierung. Aber auch, wenn Sie später dran sind, lässt sich eine betriebliche Krankenversicherung als Weihnachtsgeschenk innerhalb kurzer Zeit umsetzen.

Wie wär's mit einem Benefit als Weihnachts­geschenk?

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