Zum Inhalt springen
Benefits
6 Minuten

Gesundheitsbenefits für Mitarbeiter: Beispiele, Steuern und Vergleich

ofelos Redaktion

Mitarbeiter Benefits gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Der Fokus liegt oft auf finanziellen Vorteilen – doch rückt das Thema Gesundheit immer stärker in den Mittelpunkt. Kein Wunder: Denn steigende Fehlzeiten und Belastungen im Arbeitsalltag lassen sich nicht allein mit klassischen Zusatzleistungen auffangen.

Deshalb setzen immer mehr Arbeitgeber auf Gesundheitsbenefits, die langfristig das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aufrecht erhalten sollten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die 9 beliebtesten Gesundheitsbenefits und wie Sie diese steuerlich attraktiv einsetzen können!

Was sind Gesundheitsbenefits für Mitarbeiter?

Gesundheitsbenefits sind eine Form der Mitarbeiter Benefits. Wie der Name schon sagt, fallen darunter alle zusätzlichen Leistungen des Arbeitsgebers für die Belegschaft, die die Gesundheit und das Wohlbefinden steigern sollen – dazu gehören z. B. eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), Fahrradleasing oder Präventionskurse.

Im Unterschied zu anderen Zusatzleistungen wie Gutscheinen oder Firmenwagen stehen bei den Gesundheitsbenefits nicht (nur) die finanziellen Anreize im Vordergrund. Stattdessen werden sie eingesetzt, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter nachhaltig zu erhalten.

Warum werden Gesundheitsangebote für Mitarbeiter immer beliebter?

Dass Arbeitgeber bewusst nach Mitarbeiter Benefits für die Gesundheit suchen, ist keine Seltenheit. Denn: Die Ausfälle durch Krankheiten sind seit Jahren hoch – und das hat auch wirtschaftliche Konsequenzen für Unternehmen.

So lagen die durchschnittlichen Krankentage pro Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2025 bei 23,3 Tagen. Zu besonders häufigen Ausfällen führten dabei Atemwegserkrankungen und Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems, gefolgt von Diagnosen rund um Verdauung, Verletzungen und Psyche. Dabei führten psychische Erkrankungen mit 28,5 Tagen zu den längsten Ausfallzeiten pro Fall.

Gleichzeitig könnte ein großer Teil dieser Diagnosen vermieden werden: So könnten 76 % der krankheitsbedingten Ausfälle (durch chronische Erkrankungen) mithilfe von Prävention verhindert werden!

Für Unternehmen haben diese Entwicklungen direkte finanzielle Konsequenzen. Im Schnitt entstehen jährlich Kosten von rund 2.400 € pro Mitarbeiter durch Produktivitätsverluste, Fehler und Arbeitsunfälle. Und weil viele Arbeitgeber genau dagegen vorgehen möchten, zeigen wir Ihnen jetzt, welche Gesundheitsbenefits es gibt – und wie Sie diese steuerlich attraktiv umsetzen können!

9 Ideen für Gesundheitsbenefits

Von körperlicher bis mentaler Gesundheit gibt es auf dem Benefit-Markt heute diverse Gesundheitsangebote für Mitarbeiter – je nachdem, worauf Arbeitgeber Wert legen möchten. Wir zeigen Ihnen jetzt 9 Ideen für Gesundheitsbenefits:

  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Durch die bKV erhalten Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget (zwischen 300 und 1.700 €), das sie flexibel für über 300 Gesundheitsleistungen einsetzen können – von Vorsorge über Brille bis Zahnreinigung (z. B. über ofelos).

  • Fitnessstudio: Zuschuss zu den Fitnessstudio-Kosten oder ein fester Vertrag mit Fitnessanbietern für ein umfangreiches Angebot an Studios, Kursen und Aktivitäten (z. B. über Urban Sports Club oder Wellhub).

  • Zertifizierte Präventionskurse: Mitarbeiter können nach § 20 SGB V an zertifizierten Kursen rund um Bewegung (z. B. Yoga und Rückenschule), Ernährung, Stress- (z. B. PMR oder Meditation) und Suchtprävention teilnehmen.

  • Gesundheitstage: Punktuelle Aktionen vor Ort im Unternehmen zur Gesundheitsförderung mit externen Trainern und Experten, z. B. Check-Ups, Workshops, Massagen und Mitmachangebote.

  • Psychologische Beratung: Digitale 1:1 Gespräche mit psychologischen Experten, u. a. zu den Themen Stress und Überlastungen (z. B. über nilo.health). Wichtig: Es handelt sich hierbei um kein allgemeines Life Coaching!

  • Wellness-Zuschüsse: Umsetzung in Form von Gutscheinen, z. B. für Spa oder Massagen.

  • Vorsorgeleistungen (Check-ups & Impfungen): Zusätzliche medizinische Maßnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten, z. B. Gesundheits-Check-ups und Blutanalysen; in der Regel über Betriebsärzte oder externe Partner.

  • Fahrradleasing: Mitarbeiter können kostengünstig ein Fahrrad mieten, um sich fit zu halten (z. B. über Jobrad).

  • Essenszuschüsse: Auch diese gehören indirekt zu Gesundheitsmaßnahmen – denn sie fördern gesunde Ernährung im Alltag, z. B. durch Zuschüsse zu gesunden Mahlzeiten, Kantinenangebote oder Essensgutscheine.

Sind Sie aktuell auf der Suche nach einem Gesundheitsbenefit für Ihre Mitarbeiter? Dann klicken Sie sich doch mal durch unseren Benefit-Vergleich! Hier finden Sie ganz einfach heraus, welches Gesundheitsangebot am besten zu Ihrem Unternehmen passt:

Ihr individueller Benefit-Vergleich wurde für Sie ermittelt und steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Bei der Auswertung Ihrer Angaben haben sich Rückfragen ergeben. Um eine perfekte Auswertung vorzunehmen, bitten wir Sie Ihre Rufnummer mitzuteilen:

Ihre Angaben sind bei uns eingegangen. In Kürze erhalten Sie Ihren Benefit Vergleich per E-Mail.

Sie erhalten ausschließlich den kostenlosen Benefit-Vergleich.

Steuerliche Behandlung von Gesundheitsbenefits

Viele Gesundheitsbenefits können Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Zwei Richtlinien sind hierbei besonders wichtig: die 50 €-Sachbezugsfreigrenze und der Freibetrag für betriebliches Gesundheitsmanagement von 600 €.

Der steuerfreie Sachbezug bis 50 €

Durch den steuerfreien Sachbezug können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen im Wert von bis zu 50 € pro Monat und Person zur Verfügung stellen. Bis zu dieser Freigrenze sind Benefits sodann steuer- und sozialabgabenfrei. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG:

Sachbezüge […] bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.

Wichtig ist hierbei: Bei den 50 € handelt es sich um eine monatliche Freigrenze, nicht um einen Freibetrag! Wird der Wert überschritten, dann wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Zudem muss die Beitragszahlung monatlich erfolgen, der Benefit zusätzlich zum Lohn und nicht direkt ausgezahlt werden, damit die Steuerfreiheit bestehen bleibt.

Viele Gesundheitsbenefits können Sie durch die 50 €-Sachbezugsfreigrenze steuerlich attraktiv umsetzen, darunter z. B. die betriebliche Krankenversicherung (bKV), einen Fitnessstudio-Zuschuss oder Wellness-Gutscheine.

Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 €

Über den steuerfreien Sachbezug hinaus existiert außerdem ein Freibetrag von 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Diesen Betrag können Arbeitgeber für bestimmte Gesundheitsbenefits nutzen und diese dadurch steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 3 Nr. 34 EStG.

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Anders als beim Sachbezug handelt es sich hierbei um einen Freibetrag – werden die 600 € also überschritten, dann wird nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Es gibt außerdem die Möglichkeit, darüber hinaus noch weitere Geldmittel steuerfrei einzusetzen, wenn überwiegend eigenbetriebliches Interesse besteht – mehr dazu hier.

Wichtig: Unter den 600 €-Freibetrag der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) fallen nur zertifizierte Gesundheitskurse nach § 20 SGB V aus den vier Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress- und Suchtprävention. In diesem Artikel finden Sie alle ausführlichen Informationen rund um die BGF:

Sonderfälle: Essenszuschuss und Fahrradleasing

Für zwei der genannten Gesundheitsbenefits gibt es andere steuerliche Regelungen als die oben genannten: für den Essenszuschuss und das Fahrradleasing.

Das ist bei den Essenszuschüssen zu beachten:

  • Essensgutscheine: Diese können in Papierform oder digital für Restaurants, Mensen oder Supermärkte eingesetzt werden. Der Zuschuss beträgt max. 7,67 € pro Tag und Mitarbeiter. Dieser Zuschuss ist für Arbeitgeber steuerfrei, wenn der Mitarbeiter einen Eigenanteil von mind. 4,57 € selbst zahlt; andernfalls sind 3,10 € steuerfrei, der Restbetrag wird pauschal mit 25 % versteuert – dasselbe ist auch in Form einer Gehaltsumwandlung umsetzbar.

  • Betriebseigene Kantine: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in einer eigenen Kantine verbilligte Mahlzeiten anbieten, die die Mitarbeiter selbst bezahlen.

Das ist bei Fahrradleasing zu beachten:

  • Gehaltsumwandlung: Hierbei zahlen Mitarbeiter ihr Jobrad selbst, indem sie auf einen Teil ihres Lohns in Höhe der Leasingraten verzichten. Durch die Senkung des zu versteuernden Einkommens reduzieren sich Steuer- und Sozialabgaben. Das Unternehmen fungiert als Leasing-Vertragspartner mit dem Jobrad-Anbieter.

  • Gehaltsextra: Arbeitgeber können das Jobrad auch kostenfrei zur Verfügung stellen, indem sie die Leasingraten zusätzlich zum Gehalt selbst bezahlen, ohne Abzug beim Mitarbeiter. In diesem Fall ist das Jobrad steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsbenefits sind ein Instrument, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern.

  • Sie adressieren konkrete Herausforderungen wie hohe Fehlzeiten, chronische Erkrankungen und mentale Belastungen im Arbeitsalltag – für Unternehmen entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil durch reduzierte Fehlzeiten und geringere Folgekosten.

  • Die Bandbreite an Mitarbeiterbenefits ist groß: Von medizinischer Versorgung (wie z. B. eine betriebliche Krankenversicherung) bis hin Lebensstil-Angeboten (z. B. Fahrradleasing).

  • Viele Gesundheitsbenefits lassen sich steuerlich effizient umsetzen, insbesondere über die 50 € Sachbezugsfreigrenze und den 600 €-Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).

  • Mit unserem Benefit-Vergleich finden Sie ganz einfach den richtigen Gesundheitsbenefit für Ihre Mitarbeiter!

  1. Wissenschaftliches Institut der AOK (03/2026): Fehlzeiten-Bilanz 2025: Leichter Rückgang der Krankheitstage, weiterhin hohe Ausfallzeiten wegen Langzeiterkrankungen. https://www.aok.de/pp/bv/wido-pm/au-daten-2025/ (abgerufen am 04.05.2026)
  2. Scherbaum, Marco (2025): Ökonomischer Erfolgsfaktor betriebliche Krankenversicherung. Wertschätzung ist keine Einbahnstraße. https://doi.org/10.1007/978-3-658-48924-3
  3. Scherbaum, Marco (2025): Ökonomischer Erfolgsfaktor betriebliche Krankenversicherung. Wertschätzung ist keine Einbahnstraße. https://doi.org/10.1007/978-3-658-48924-3

Finden Sie den richtigen Gesundheitsbenefit!

Mit unserem Benefit-Vergleich in unter 2 Minuten zum besten Gesundheitsbenefit für Ihre Mitarbeiter!

Lust auf frische HR-Impulse?

Work Healthy, Stay Healthy: HR und Mitarbeitergesundheit aus neuen Perspektiven – für alle, die gesunde Teams gestalten wollen.

Nur relevante Inhalte – versprochen!

Mehrwert für andere?
Jetzt teilen – Ihre HR-Kollegen freuen sich bestimmt!

Artikel, die Sie interessieren könnten:

Work Healthy, Stay Healthy: HR und Mitarbeitergesundheit aus neuen Perspektiven – für alle, die gesunde Teams gestalten wollen.

Nur relevante Inhalte – versprochen!