Weniger Honorar für Therapeuten: Warum das auch Arbeitgeber trifft
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Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland führt seit Jahren zu Diskussionen. Lange Wartezeiten, eine ohnehin knappe Anzahl kassenärztlicher Therapieplätze und steigende Nachfrage verschärfen die Situation zunehmend.
Nun werden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab April 2026 abgesenkt. Diese Entwicklung im Gesundheitssystem verschärft nicht nur die aktuelle Situation für Patienten, sondern betrifft auf Unternehmen zunehmend.
Wir zeigen, was Arbeitgeber und HR darüber wissen müssen.
Was verändert sich gerade rund um kassenärztliche Psychotherapie?
Ab dem 1. April 2026 sinken die Honorare für kassenärztliche Psychotherapeuten um 4,5 %, das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Zwar wurden einzelne Strukturzuschläge erhöht, doch unter dem Strich bedeutet die Reform geringere Einnahmen für Therapeuten mit Kassensitz.
Diese Entwicklung trifft auf eine ohnehin angespannte Ausgangslage. Schon heute erleben Patienten Wartezeiten von mehreren Monaten bis zu Jahren, bis sie einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten erhalten. Durch wirtschaftliche Unsicherheiten und zunehmende Belastungen steigt gleichzeitig der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung kontinuierlich an.
Es hagelt Kritik für die Entscheidung
Verbände wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Psychotherapeutenkammer Berlin kritisieren die Entscheidung. Sie warnen davor, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen langfristig zu einer Einschränkung des Angebots führen könnte.
Bereits heute können Therapeuten für Kassenpatienten pro Therapiestunde nur 119,89 € abrechnen, während sie für Privatpatienten 167,58 € abrechnen können – und diese Lücke wird jetzt noch größer werden (WDR). Dadurch sinken die wirtschaftlichen Anreize für Psychotherapeuten, gesetzlich Versicherte zu behandeln.
Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass Therapeuten deshalb kurzfristig ihre Tätigkeit einstellen, könnte sich die Bereitschaft verringern, zusätzliche Kassenpatienten aufzunehmen oder neue Kapazitäten zu schaffen.
Diese Folgen hat das für Patienten
Für Patienten könnte sich diese Änderung vor allem in Form von noch längeren Wartezeiten und weiter erschwertem Zugang bemerkbar machen, wenn Psychotherapeuten aus wirtschaftlichen Gründen weniger Kassenpatienten aufnehmen – dann heißt es warten oder die Therapie aus eigener Tasche bezahlen.
„Die Entscheidung setzt ein völlig falsches Signal in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung seit Jahren kontinuierlich wächst. Ambulante Psychotherapie ist eine tragende Säule der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht vielen Patient*innen wohnortnahe und kosteneffiziente Hilfe.“ – Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin
Doch eine Therapie selbst zu finanzieren ist für viele Betroffene keine realistische Option. Psychotherapeutische Behandlungen kosten rund 130 bis 170 € pro 50 Minuten und sind für einen Großteil der Bevölkerung ohne zusätzliche Absicherung kaum finanzierbar.
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Warum trifft das Arbeitgeber und HR?
Die Auswirkungen dieser Entwicklung enden nicht im Gesundheitssystem, sondern verlagern sich direkt in die Unternehmen. Warum ist das so?
Mentale Gesundheitsbeschwerden führt bereits heute zu häufigen und langen Fehlzeiten in Unternehmen. Zahlen der AOK aus 2024 zeigen, dass 12,5 % der Krankheitstage von Beschäftigen durch psychische Erkrankungen entstehen – die Anzahl der Ausfalltage ist in den letzten 10 Jahren um über 40 % gestiegen. Und die Erkrankungsdauer ist hoch: Durchschnittlich 28,5 Tage fällt ein Betroffener aus.
Wenn sich der Zugang zu Therapie nun noch weiter erschwert, könnte das für Unternehmen einen weiteren Anstieg an Ausfällen bedeuten. Die Versorgungslücke im Gesundheitssystem wird damit zunehmend zu einem unternehmerischen Thema und damit zu einer Aufgabe im Bereich Mitarbeitergesundheit.
Das können Unternehmen jetzt tun
Arbeitgeber sollten jetzt zügig gegensteuern – bevor sich die Belastung und fehlende Versorgung im Team bemerkbar macht. Um Abhilfe zu schaffen und die Entwicklungen aufzufangen, braucht es strukturelle Lösungen, die langfristig die mentale Gesundheit der Mitarbeiter aufrechterhalten und kontinuierlich unterstützen.
Die gesetzliche Versorgung mit einer bKV erweitern
Entscheidend ist für Mitarbeiter der Zugang zu schneller und unkomplizierter Hilfe, wenn psychische Belastungen entstehen und die gesetzliche Gesundheitsversorgung nicht ausreicht. Hierfür kann die betriebliche Krankenversicherung (bKV) genau der richtige Weg sein. Mit der bKV bieten Sie Ihren Mitarbeitern schnelle psychologische Unterstützung ohne lange Wartezeiten – und das bereits für unter 15 € pro Monat und Person.
Es gibt zahlreiche bKV-Anbieter mit verschiedenen Tarifen. Doch nicht alle decken mentale Gesundheitslösungen ab. Wenn Sie sich für die bKV interessieren, um die aktuellen Entwicklungen bei Kassentherapeuten abzufangen, können wir Ihnen diese Tarife ans Herz legen:
„FlexMed Easy Premium“-Tarif der AXA: Dieser Tarif sticht in der bKV-Welt wirklich hervor – denn die AXA übernimmt als einziger Anbieter auf dem Markt die Kosten für ambulante Psychotherapie in Privatpraxen. Für 13,59 € pro Monat und Person ist der Tarif für Unternehmen buchbar. Mehr Infos hier.
„Meine Gesundheit“-Tarif der Allianz: Dieser Tarif ist ab 13,90 € pro Monat und Mitarbeiter abschließbar und deckt im Bereich der mentalen Gesundheit u. a. verschiedene Gesundheitskurse, Verhaltenstherapie beim Heilpraktiker (aber nicht bei ausgebildeten Psychotherapeuten!) und psychologisches Coaching mit Psychologen ab. Mehr Infos hier.
Eine bKV schließt übrigens auch andere Versorgungslücken (über die mentale Gesundheit hinaus). Ihre Mitarbeiter können zusätzlich z. B. professionelle Zahnreinigungen, spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder naturmedizinische Leistungen abrechnen lassen.
Möchten Sie mehr über die bKV-Tarife erfahren? Dann machen Sie einfach unseren Tarifvergleich – wählen Sie die Leistungen aus, die Ihnen wichtig sind (z. B. mentale Gesundheit) und laden sich Ihren individuellen bKV-Vergleich herunter!
Das Wichtigste in Kürze
Ab April 2026 sinkt die Vergütung für kassenärztliche Psychotherapeuten um 4,5 %, bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Therapieplätzen.
Die wirtschaftlichen Anreize für die Behandlung von Kassenpatienten nehmen damit weiter ab, was die ohnehin angespannte Versorgungslage verschärfen könnte. Für Patienten bedeutet das voraussichtlich noch längere Wartezeiten und erschwerter Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.
Auch Unternehmen sind davon direkt betroffen: Mehr Fehlzeiten und längere Ausfälle sind mögliche Folgen.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann diese Versorgungslücke schließen, indem sie schnellen Zugang zu psychologischer Unterstützung ermöglicht. Spezielle bKV-Tarife mit Fokus auf mentale Gesundheit können Ausfälle reduzieren und Mitarbeiter frühzeitig stabilisieren.