§ 18a TVöD VKA und Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst

§ 18 TVöD VKA für mehr Arbeitgeberattraktivität

Mithilfe des Leistungsentgeltsystems gemäß § 18 TVöD VKA bekommen kommunale Arbeitgeber:innen neue Möglichkeiten, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. 

Einsatzmöglichkeiten Entgeltanreiz-System

Arbeitgeber:innen können Budget aus dem Gesamtvolumen für ein alternatives Entgeltanreiz-System i. S. d. § 18a TVöD einsetzen. Wir geben einen Überblick bezüglich der Einsatzmöglichkeiten.

§ 18a TVöD VKA als Chance zur Gesundheitsförderung 

Wir stellen ein einfaches und effizientes Modell vor, mit dem sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert werden, die Nachhaltigkeitsbillanz verbessert und die Kriterien des Leistungsentgeltsystems gemäß § 18 TVöD VKA mehrfach erfüllt werden.

Tarifvertrag zur Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst

Auszug § 18 TVöd

Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.

Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung und wird zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt (lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig).

Das jährlich zur Verfügung stehende Gesamtvolumen (Budget) errechnet sich aus dem ständigen Monatsentgelt des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers. Hieraus wird das Budget i. H. v. 2 % des Gesamtvolumens errechnet. Wird das ermittelte Budget im laufenden Jahr nicht aufgebraucht, erhöht es sich im Folgejahr um den „Rest“.

Derartige Reste könnten nun durch die Einführung des §18 a TVöD zum Teil vermieden werden.

Einführung eines alternativen Entgeltanreiz-Systems i.S.d. § 18a TVöD

Keine zusätzlichen Budgets der Unternehmen notwendig!

  • Im Gegensatz zu § 18 TVöD erfolgen die Zahlungen separiert von jedem Leistungsbezug.

  • § 18a TVöD führt alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie die Möglichkeit ein, dass das Budget auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden kann.

  • Absatz I des § 18a TVöD regelt, dass die Leistungszulage und Leistungsprämie „ganz oder teilweise“ für das neugeschaffene Entgeltanreiz-System genutzt werden darf.

Möglichkeiten der Budgetaufteilung

Eine prozentuale Aufteilung auf LOB-System nach § 18 TVöD und Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD sowie bei der vollständigen Umschiftung auf das Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD muss durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung einvernehmlich geregelt werden.

Betriebe ohne Personal- oder Betriebsrat, haben die Möglichkeit, die Verwendung des Budgets durch den Arbeitgeber sicherzustellen.

  • Keine Änderung: Verbleib LOB-System i.S.d. § 18 TVöD in Form der Leistungszulage und Leistungsprämie

  • Prozentuale Aufteilung: Z. B. 70 % des Budgets in Leistungszulage oder Leistungsprämie und 30 % alternatives Entgeltanreiz-System

  • Vollständige Umwidmung: 100 % Überführung des Budgets in das alternative Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD

Wofür kann das Budget genutzt werden?

Der Tarifvertrag gibt vor, dass die Vergabe des Budgets der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit dienen soll. Konkrete Vorgaben enthält der § 18 TVöD nicht und lässt für die Arbeitgeber:innen einen flexiblen Spielraum. Beispiele für die Anwendung sind:

  • Fitnessstudios

  • Gesundheitsvorsorge (§ 3 Nr. 34 EStG)

  • Sonderzahlungen

  • Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket (§ 3 Nr. 15 EStG)

  • „Sachbezüge“ (8 Abs. 2 S. 9 EStG)

  • Kita-Zuschüsse (§ 3 Nr. 33 EStG)

  • Wertgutscheine

  • Und vieles mehr

Maßnahmen wählen, die wirtschaftlich sinnvoll sind

Leistungsentgelte sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie gemäß
§ 18a Abs. 3 TVöD VKA zusatzversorgungspflichtig sind. Die Tarifparteien haben im Gestaltungsspielraum des § 18a Abs. 2 auch die Sachbezüge und andere steuervergünstigte Benefits aufgeführt. Zu den Sachbezügen zählen unter anderem Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Hier kann die betriebliche Krankenversicherung ein geeignetes Instrument einer steuerfreien Gestaltungsmöglichkeit für Unternehmen sein.

Sachbezug

Die bKV kann als Sachbezug genutzt werden und ist bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Auch für die Arbeitnehmenden sind alle empfangenen Leistungen aus einer bKV nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. 

Hebel einer Versicherung

Bei einer Investition des Unternehmens in Höhe von 120 Euro im Jahr erhalten die Mitarbeitenden 300 Euro Gesundheitsbudget pro Jahr. Das entsprich einem Faktor von 2,5 im Vergleich zur normalen Bruttogehaltserhöhung.

Das Gesundheitsbudget von Ofelos erfüllt alle Kriterien des § 18a TVöD VKA

Im Leitgedanken des § 18a TVöD wird klar die Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit gefordert. Das Gesundheitsbudget bedient alle Kriterien gleichzeitig.

Gesundheitsförderung

Sie stellen Ihren Mitarbeitenden ein Gesundheitsbudget zur Verfügung. Dieses Budget können die Mitarbeitenden flexibel für über 60 Gesundheitsleistungen ausgeben.

Nachhaltigkeit

Das Gesundheitsbudget besitzt ein Testat für Nachhaltigkeit (SDG 3). Dieses wird gerne für die Berichterstattung und Kommunikation des Unternehmens genutzt.

Arbeitsplatzattraktivität

Durch das bKV Upgrade von Ofelos wird die ganze Belegschaft von der Gesundheitsmaßnahme begeistert. Mithilfe einer umfangreichen Kommunikationsstrategie stärken wir die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und gleichzeitig Ihr Employer Branding.

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