Entlastungsprämie hebeln: Wie Arbeitgeber aus 500 € bis zu 1.500 € machen
Die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € sorgt für Unruhe. Während die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer rasant wächst, fällt es vielen Betrieben in der aktuellen wirtschaftlichen Situation schwer, eine solche zusätzliche Zahlung einzuplanen. Die Kritik für die Pläne der Bundesregierung ist daher laut.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum aus der Prämie herausholen – und das mit möglichst wenig Budget.
Das steckt hinter der Entlastungsprämie
Um Arbeitnehmer angesichts gestiegener Lebensunterhaltungskosten (vor allem im Energiebereich) zu entlasten, hat die Bundesregierung eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € beschlossen. Diese Prämie wird nicht vom Staat ausgezahlt, sondern auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber finanziert.
Der Bundestag hat die Regelung am 24. April 2026 verabschiedet. Vor dem Inkrafttreten steht aber noch die Zustimmung des Bundesrates aus, die voraussichtlich am 8. Mai erfolgen wird.
Die rechtliche Grundlage bildet eine Ergänzung im Einkommensteuergesetz: Die Prämie wird als steuerfreie Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11c EStG geregelt werden. Damit reiht sie sich in bestehende Arbeitgeberleistungen ein, die gezielt zur Entlastung von Arbeitnehmern geschaffen wurden, und ähnelt der Inflationsausgleichprämie aus dem Jahr 2024.
Das ist geplant:
Prämie von bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter
Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber (als freiwillige Leistung)
Auszahlung als Geld- oder Sachleistung – einmalig oder aufgeteilt auf mehrere Teilbeträge
Steuer- und sozialabgabenfrei gemäß § 3 Nr. 11c EStG
Auszahlung bis zum 30. Juni 2027
Für wen gilt die Prämie?
Die Entlastungsprämie gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Vollzeit- und Teilzeitkräfte profitieren gleichermaßen, eine anteilige Kürzung ist nicht vorgesehen. Auch Minijobber, Werkstudenten, Auszubildende oder kurzfristig Beschäftigte können die Prämie in voller Höhe erhalten.
Wie reagieren Arbeitgeber auf die Entlastungsprämie?
Begeisterung für die Entlastungsprämie vonseiten der Arbeitgeber bleibt aktuell aus. Im Gegenteil: Viele Unternehmen kritisieren die Pläne der Bundesregierung.
Verschiedene Stimmen äußern sich dazu, dass der Staat mit der neuen Prämie zwar Entlastungen für Arbeitnehmer ankündigt, die finanzielle Verantwortung aber auf die Unternehmen abwälzt – und in wirtschaftlich angespannten Zeiten fällt es vielen Betrieben schwer, solche zusätzlichen Zahlungen einzuplanen. Das weckt auch Erwartungshaltungen vonseiten der Mitarbeiter, die Arbeitgeber nicht erfüllen können.
„Die Koalititionsentscheidung lädt den Entlastungsdruck bei den Betrieben und Unternehmen ab. Entsprechend dürfte sich der Erwartungsdruck der Beschäftigten gegen die Unternehmen richten.” – Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZHD)
Insbesondere im Mittelstand und Handwerk ist die Skepsis aktuell groß. Dort wird befürchtet, dass viele Betriebe die Prämie eben gar nicht zahlen können, was wiederum zu Spannungen innerhalb der Belegschaft führen könnte, wenn einzelne Unternehmen zahlen und andere nicht. Ob Mitarbeiter profitieren, hängt am Ende vollständig von der individuellen Situation des Unternehmens ab.
Die Prämie hebeln: Nur 500 € investieren – aber 1.500 € rausholen
Arbeitgeber wollen ihre Angestellten zwar entlasten, doch ist es in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe nicht möglich, die 1.000 €-Prämie auszuzahlen. Und das, während von Mitarbeiterseite die Erwartungshaltung hoch ist.
Für Unternehmen stellt sich also die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Prämie so einzusetzen, dass sie Mitarbeiter entlastet – aber mit so wenig Budgeteinsatz wie möglich? Ja, das geht!
Entlastungsprämie als Sachbezug: Mehr Wert aus niedrigem Budget
Arbeitgeber können sich dazu entscheiden, die Entlastungsprämie nicht direkt auszuzahlen, sondern sie als Sachbezug einzusetzen. Das ist ein großer Vorteil, denn: Durch den Sachbezug kann man den Wert der Prämie „hebeln“ – insbesondere beim Einsatz einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV).
Wie funktioniert das konkret? Während bei einer direkten Zahlung der Prämie jeder investierte Euro exakt als ein Euro beim Mitarbeiter ankommt, kann die betriebliche Krankenversicherung (bKV) einen deutlich höheren Gegenwert erzeugen:
Direkte Auszahlung: 500 € Prämie = 500 € netto für den Mitarbeiter
Einsatz als bKV im Sachbezug: ∼500 € Prämie = 1.500 € Gesundheitsbudget für den Mitarbeiter
Der Hintergrund: Versicherungsmodelle bündeln Leistungen und ermöglichen dadurch ein höheres nutzbares Budget, als es dem reinen Beitrag entspricht. Auf diese Weise lässt sich mit rund der Hälfte der möglichen Entlastungsprämie ein Angebot schaffen, das den ursprünglichen Betrag sogar deutlich übersteigt!
Was ist überhaupt eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Benefit, der Mitarbeitern ein jährliches Gesundheitsbudget zwischen 300 und 1.700 € ermöglicht, das diese flexibel für zahlreiche Gesundheitsleistungen einsetzen können.
Der große Vorteil liegt darin, dass mit dem Budget Leistungen bezahlt werden können, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht (vollständig) übernommen werden – und für die Arbeitnehmer in die eigene Tasche greifen müssten, darunter:
Professionelle Zahnreinigungen → Kostenpunkt: 80 bis 120 €
Brillen und andere Sehhilfen → Kostenpunkt: durchschnittlich 500 €
Heilpraktikerleistungen → Kostenpunkt: 45 bis 180 €
… und viele mehr.
Für Arbeitgeber schlägt die bKV mehrere Fliegen mit einer Klappe: Die Mitarbeiter werden bei realen Kosten entlastet, bleiben dafür langfristig gesünder und zugleich stärkt der Benefit Produktivität, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität.
Dieser Tarif lohnt sich am meisten
Um die aktuelle Entlastungsprämie gezielt zu nutzen, bietet sich insbesondere der bKV-Tarif GesundAKTIV+ der Signal Iduna an. Denn in diesem Tarif läuft das Gesundheitsbudget immer vom 30.06. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres – und passt damit gut zum Förderzeitraum der Entlastungsprämie!
Wichtig: Der späteste sinnvolle Vertragsabschluss wäre in diesem Tarif der 01.06., da sich die Laufzeit aus dem sogenannten Rumpfjahr plus weiteren 12 Monaten ergibt. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Einstieg weiterhin möglich, allerdings verschiebt sich die Laufzeitstruktur. Dann könnte ein Tarif der Halleschen Krankenversicherung eine gute Alternative sein, der eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende vorsieht.
Sie können sich übrigens frei entscheiden, wie viel Geld Sie in die bKV investieren möchten. Je nach Budgethöhe (300 bis 1.500 € sind bei der Signal Iduna möglich) belaufen sich die Kosten für den Arbeitgeber für das ganze Jahr auf 156 € bis 516 € pro Mitarbeiter.
Klingt das spannend für Sie? Dann kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch! Unsere Ansprechpartnerin Gabriella Braghini beantwortet alle offenen Fragen zur Entlastungsprämie und der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und unterstützt Sie bei der Umsetzung:
Tipp: Auch eine Kombination ist möglich
Arbeitgeber können sich auch dazu entscheiden, die Prämie zu kombinieren – und sowohl einen Teil netto auszuzahlen als auch in einen Sachbezug zu investieren. Nutzen Sie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) der Signal Iduna, dann könnte das so aussehen:
516 € Investition in eine bKV (für 1.500 € Gesundheitsbudget)
484 € netto Auszahlung
→ ergibt ∼2.000 € für den Mitarbeiter!
Gerade diese Kombination holt noch mehr heraus – sofern der Arbeitgeber die Geldmittel zur Verfügung hat.
Worauf müssen Unternehmen bei der Auszahlung achten?
Möchten Sie als Arbeitgeber die Entlastungsprämie auszahlen (als Geld oder als Sachbezug), dann müssen sie in beiden Fällen einige Anforderungen beachten:
Zusätzlichkeit: Die Prämie darf ausschließlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eine Umwandlung von Gehalt, Bonus oder bereits vereinbarten Leistungen ist nicht zulässig.
Zeitlicher Rahmen: Die Prämie kann über den gesamten Begünstigungszeitraum hinweg flexibel eingesetzt werden, einmalig oder in Teilbeträgen.
Freiwilligkeit: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch der Entlastungsprämie für Arbeitnehmer. Gleichzeitig kann eine einmal gewährte Prämie schnell zur Erwartungshaltung werden. Unternehmen sollten daher klar kommunizieren, dass es sich um eine freiwillige Sonderleistung handelt.
Das Wichtigste in Kürze
Die Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € ist steuer- und sozialabgabenfrei, aber freiwillig vom Arbeitgeber zu zahlen.
Sie kann bis zum 30. Juni 2027 als Geld- oder Sachleistung gewährt werden.
Viele Unternehmen stehen vor dem Problem, die volle Prämie wirtschaftlich nicht stemmen zu können.
Durch den Einsatz als Sachbezug über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) lässt sich der Wert der Prämie deutlich erhöhen – eine Investition von ca. 500 € führt zu 1.500 € Gesundheitsbudget für die Mitarbeiter.
Besonders geeignet ist aktuell der Tarif GesundAKTIV+ der Signal Iduna, da er zeitlich perfekt zur Prämie passt.
Eine Kombination aus Auszahlung und bKV ist möglich und in der Praxis oft die sinnvollste Lösung.
Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und darf nicht umgewandelt werden.