Nach Stopp der Entlastungsprämie: Wie Arbeitgeber aus 500 € bis zu 1.500 € machen
Anfang 2026 plante Bundesregierung die Einführung einer Entlastungsprämie von 1.000 €, ähnlich der früheren Inflationsausgleichprämie. Kritik wurde laut und die Unruhe deutscher Unternehmen war groß. Währenddessen wuchs die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer. Doch dann scheiterte die Prämie im Bundesrat und wird nun nicht weiter verfolgt.
Gleichzeitig bleiben die Erwartungen der Arbeitnehmer – diese wünschen sich angesichts steigender Kosten eine Entlastung vom Staat oder ihren Arbeitgebern.
Wir zeigen Ihnen deshalb jetzt, wie Sie Ihre Mitarbeiter auch ohne Prämie entlasten können – und das mit möglichst wenig Budget!
Nach der Zustimmung des Deutschen Bundestags verweigerte der Bundesrat am 08.05.2026 seine Zustimmung für die Entlastungsprämie. Ein Sprecher der Bundesregierung teilte am 13. Mai mit, dass das Vorhaben nun nicht weiter verfolgt wird.
Das steckt hinter der Entlastungsprämie
Um Arbeitnehmer angesichts gestiegener Lebensunterhaltungskosten (vor allem im Energiebereich) zu entlasten, beschloss die Bundesregierung im April 2026 eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 €. Diese Prämie sollte nicht vom Staat ausgezahlt werden, sondern auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber finanziert.
Der Bundestag hat die Regelung am 24. April 2026 verabschiedet, doch der Bundesrat verweigerte die Zustimmung. Die Entlastungsprämie wird nicht weiter verfolgt.
Die rechtliche Grundlage sollte eine Ergänzung im Einkommensteuergesetz bilden: Die Prämie würde als steuerfreie Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11c EStG geregelt werden. Damit hätte sie sich in bestehende Arbeitgeberleistungen eingereiht, die gezielt zur Entlastung von Arbeitnehmern geschaffen wurden, und ähnelt der Inflationsausgleichprämie aus dem Jahr 2024.
Das war geplant:
Prämie von bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter
Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber (als freiwillige Leistung)
Auszahlung als Geld- oder Sachleistung – einmalig oder aufgeteilt auf mehrere Teilbeträge
Steuer- und sozialabgabenfrei gemäß § 3 Nr. 11c EStG
Auszahlung bis zum 30. Juni 2027
Für wen galt die Prämie?
Die Entlastungsprämie sollte für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Beschäftigungsumfang gelten. Vollzeit- und Teilzeitkräfte profitieren gleichermaßen, eine anteilige Kürzung war nicht vorgesehen. Auch Minijobber, Werkstudenten, Auszubildende oder kurzfristig Beschäftigte hätten die Prämie in voller Höhe erhalten können.
Was bedeutet die Ablehnung des Bundesrats für Arbeitgeber?
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Gesetz die Zustimmung verweigert. Die Prämie trifft damit nicht in Kraft. Ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte später, dass die Entlastungsprämie nach der Ablehnung nicht weiter verfolgt würde.
Was bedeutet das für Arbeitgeber? Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter wurde in den letzten Wochen geschürt und die finanziellen Belastungen bleiben bestehen. Deshalb ist jetzt ein guter Moment, um trotz der Ablehnung des Entlastungsprämie aktiv zu werden und zu zeigen: Auch wenn der Staat nicht liefert, tun wir es.
Die im Folgenden beschriebene Strategie können Sie auch unabhängig von der Entlastungsprämie nutzen, denn…
… sie schafft aus einer Investition von 500 € einen Nettowert von 1.500 € für jeden Mitarbeiter (was die geplanten 1.000 €-Entlastungsprämie sogar übertrifft),
… sie funktioniert unabhängig von der Entlastungsprämie,
… sie ist auch als befristete Solidaritätsaktion umsetzbar (mit Laufzeiten von 12 bis 15 Monaten) und
… kann bei Vedarf später in einen dauerhaften Benefit überführt werden.
Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert!
Die Prämie hebeln: Nur 500 € investieren – aber 1.500 € rausholen
Von vielen Unternehmen (v. a. aus dem Mittelstand) war die Kritik an der Entlastungsprämie von vornherein groß – denn die Betriebe wollen ihre Angestellten zwar entlasten, wären in der aktuellen wirtschaftlichen Situation aber nicht in der Lage gewesen, die 1.000 € auszuzahlen. Und das, während von Mitarbeiterseite die Erwartungshaltung hoch ist.
Mit der betrieblichen Krankenversicherung zu 3x mehr Netto
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter entlasten möchten, aber Ihr Budget begrenzt ist, dann bietet sich eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an. Mit dieser können Sie eine Zuzahlung um das 3-fache hebeln – und all das sogar steuerfrei als Sachbezug.
Direkte Auszahlung: 500 € Prämie = 500 € netto für den Mitarbeiter
Einsatz als bKV im Sachbezug: ∼500 € Prämie = 1.500 € Gesundheitsbudget für den Mitarbeiter
Wie funktioniert das konkret? Während bei einer direkten Zahlung einer Prämie oder eines Bonus jeder investierte Euro exakt als ein Euro beim Mitarbeiter ankommt, kann die betriebliche Krankenversicherung (bKV) einen deutlich höheren Gegenwert erzeugen. Der Hintergrund: Versicherungsmodelle bündeln Leistungen und ermöglichen dadurch ein höheres nutzbares Budget, als es dem reinen Beitrag entspricht.
Auf diese Weise lässt sich mit rund der Hälfte der geplanten Entlastungsprämie ein Angebot schaffen, das den ursprünglichen Betrag sogar deutlich übersteigt!
Übrigens: Der Hebeleffekt funktioniert auch bei weniger Budget! Möchten Sie beispielsweise nur ca. 260 € investieren, dann erhalten Ihre Mitarbeiter ein Gesundheitsbudget von 600 € – also mehr als doppelt so viel!
Was ist überhaupt eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Es ermöglicht den Beschäftigten ein jährliches Gesundheitsbudget zwischen 300 und 1.700 €, das diese flexibel für über 300 Gesundheitsleistungen ihrer Wahl einsetzen können.
Der große Vorteil liegt darin, dass mit diesem Budget auch Leistungen bezahlt werden können, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht (vollständig) übernommen werden – und für die Arbeitnehmer in die eigene Tasche greifen müssten, darunter:
Professionelle Zahnreinigungen → Kostenpunkt: 80 bis 120 €
Brillen und andere Sehhilfen → Kostenpunkt: durchschnittlich 500 €
Heilpraktikerleistungen → Kostenpunkt: 45 bis 180 €
… und viele mehr.
Für Arbeitgeber schlägt die bKV mehrere Fliegen mit einer Klappe: Die Mitarbeiter werden bei realen Kosten entlastet, bleiben dafür langfristig gesünder und zugleich stärkt der Benefit Produktivität, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität.
Auch als begrenzter Benefit möglich
Es ist außerdem bei einigen Anbietern der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) möglich, den Tarif nur für 12 oder 15 Monate abzuschließen. So können Sie die bKV als eine befristete und einmalige Prämie ansetzen – oder sie entscheiden sich danach dazu, den Benefit einfach zu verlängern.
Klingt das spannend für Sie? Dann klicken Sie sich einfach durch unseren bKV-Vergleich und finden Sie heraus, welcher Tarif für Ihr Unternehmen am besten passen würde!
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung plante Anfang 2026 eine Entlastungsprämie von 1.000 €, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Mitarbeiter auszahlen konnten.
Die Prämie scheiterte im Bundesrat und wird nun nicht weiter verfolgt.
Die Erwartungshaltung der Beschäftigten in Deutschland wurde durch die Diskussion aber geschürt – und jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um trotzdem aktiv zu werden!
Am besten eignet sich eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), um mit kleinem Budget besonders viel Netto für die Mitarbeiter herauszuholen.
Durch den Hebeleffekt der bKV können Sie mit einem Einsatz von 500 € jedem Mitarbeiter ein Netto-Gesundheitsbudget von 1.500 € ermöglichen.
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