Betriebliche Krankenversicherung Sachbezug: Bis zu 5-mal mehr Netto für Ihre Mitarbeitenden
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Gesundheit sollte nicht vom Gehalt abhängen – doch die Realität sieht anders aus: Einer Studie des Statistischen Bundesamts zufolge sind die monatlichen Ausgaben privater Haushalte für ihre Gesundheit abhängig von ihrem Nettoeinkommen.
Während Haushalte mit einem höheren monatlichen Nettoeinkommen durchschnittlich 936 Euro im Jahr für Gesundheitsdienstleistungen und -produkte ausgeben, beschränken sich die Ausgaben der Haushalte mit geringerem Nettoeinkommen auf 252 Euro. Dadurch entsteht eine einkommensbedingte Versorgungslücke in Höhe von 684 Euro pro Jahr.
Als Arbeitgeber können Sie diese Lücke für Ihre Angestellten schließen, und zwar mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Ihre Mitarbeitenden profitieren von mehr Gesundheit, Sie von einem fitten Team und davon, die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug geltend zu machen. Sie wollen wissen, wie? Dann lesen Sie weiter!
Was ist ein Sachbezug der bKV?
Wenn Sie als Arbeitgeber und Versicherungsnehmer für Ihre Mitarbeitenden den bKV-Beitrag finanzieren, dann ist dies ein Sachlohn und kein Gehalt. Überschreitet ein solcher Sachlohn eine bestimmte Wertgrenze nicht, müssen Sie weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf diesen Betrag zahlen, weil es sich um einen Sachbezug handelt.
Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Für ein besseres Verständnis der steuerlichen Grundlagen: Die betriebliche Krankenversicherung kann als Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG genutzt werden und wäre somit steuer- und sozialabgabenfrei. Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden, wobei sämtliche Sachbezüge zu erfassen sind (BFH, Urteil v. 7.6.2018, Bundessteuerblatt 2019 II, Seite 371).
Die Quintessenz des obigen Paragraphen: Möchten Sie Ihren Angestellten abseits des Gehaltszettels etwas Gutes tun, klappt das dank Sachbezugsregelung steuerfrei.
Warum Freigrenze nicht gleich Freibetrag ist?
Beim Sachbezug besteht eine Freigrenze in Höhe von 50 Euro. Aber Achtung: Verwechseln Sie diese nicht mit einem Freibetrag! Wird die Freigrenze um nur 1 Cent überschritten, greift für den gesamten Betrag die Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Die Freigrenze bezieht sich außerdem auf einen Monat, ist nicht in Folgemonate übertragbar und Sie können diese auch nicht als Jahresbeitrag hochrechnen.
Was Sie als Arbeitgeber noch wissen müssen
Damit Sie von einem Investment in eine bKV als Sachbezug profitieren, lohnt sich eine Versorgungsordnung, um diese auf ein sicheres Fundament zu stellen. In einem solchen Regelwerk legen Sie fest, wie und unter welchen Bedingungen die bKV Versicherung genutzt werden soll.
Diese Versorgungsordnung dient der steuer- und arbeitsrechtlichen Klarstellung und schützt Ihr Unternehmen davor, dass Mitarbeitende anstelle der betrieblichen Krankenversicherung den Geldwert einklagen.
Eine Vorlage für eine Versorgungsordnung steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Was Ihre Arbeitnehmer davon haben
Zudem sind alle empfangenen Leistungen aus einer betrieblichen Krankenversicherung für die Arbeitnehmenden nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Der Arbeitnehmende kann die vollen 600 Euro Gesundheitsbudget ohne nachgelagerte Besteuerung ausschöpfen und muss diese nicht in seiner Jahressteuererklärung angeben. Daher steht jedem Mitarbeitenden das Gesundheitsbudget in vollem Umfang „netto“ zur Verfügung.
Eine Vorlage für eine Lohnabrechnung steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Die Zusatzversicherung: Für Arbeitgeber steuerfrei, für Arbeitnehmer ebenso
Wie Sie sehen, gewinnen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit der bKV als steuerfreiem Sachbezug. Dass die Mitarbeitenden für ein schlankes Investment von Ihrer Seite bis zu 600 Euro Gesundheitsbudget ausschöpfen können, liegt übrigens an der Hebelwirkung:
Die Versicherer können viel Leistung für günstige Tarife anbieten, weil nicht jeder Versicherte hochpreisige Behandlungen benötigt.
Diese Hebelwirkung ist beim Budgettarif besonders attraktiv. Wir von OFELOS beraten Sie gern dazu, welches Tarifmodell und welcher Versicherer zu Ihrem Unternehmen passen. Das sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug geltend machen wollen:
Schließen Sie die bKV als günstigen Gruppentarif für Ihre Mitarbeitenden ab, statt ihnen für diesen Zweck mehr Gehalt zu geben.
Die betriebliche Krankenversicherung ist kein geldwerter Vorteil! Entsprechend muss sie auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein.
Behalten Sie die Freigrenze von 50 Euro pro Teammitglied und Monat im Kopf.
Obacht: Die Freigrenze von 50 Euro gilt für alle Sachbezüge zusammen. Sponsern Sie außerdem Tankkarten, Jobtickets & Co., dann darf die Gesamtsumme inkl. bKV 50 Euro nicht überschreiten!
Beim Budgettarif kommt für einen schmalen Taler besonders viel bei Ihrem Team an.
Mit einer Versorgungsordnung gibt es klare Spielregeln, und Sie sind vor nachteiligen Überraschungen gefeit.
Die Vorteile für Ihre Angestellten:
- Ihren Mitarbeitenden entstehen keinerlei Kosten für die bKV.
- Sie profitieren von einem hohen Gesundheitsbudget.
- Mehr Mühe mit der Steuererklärung? Nein!
- Die Leistungen aus der bKV sind auch für Angestellte steuerfrei.
- Das Gesundheitsbudget kommt direkt bei Ihren Angestellten an – ohne Abzüge.
bKV Sachbezug vs. Gehaltserhöhung: Was ist besser?
Das ist die Gretchenfrage in Sachen betriebliche Krankenversicherung, die wir Ihnen am besten mit einer Beispielrechnung beantworten können:
Nehmen wir an, Sie wollen 20 Euro pro Monat und Mitarbeitendem in eine bKV investieren, so kommen im Jahr 240 Euro zusammen.
Für diese Summe kann Ihr Angestellter von einem Gesundheitsbudget in Höhe von 600 Euro jährlich profitieren, und Sie vom Sachbezug der betrieblichen Krankenversicherung.
Und nun zur Gehaltserhöhung:
Als wohlmeinender Arbeitgeber gönnen Sie Ihrem Angestellten 20 Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung – rein rechnerisch also ebenfalls 240 Euro im Jahr.
Nur leider müssen Sie von dieser Summe rund 50 Prozent abziehen, die an den Staat gehen. Ihrem Mitarbeitenden bleibt also nur ein mageres Plus von 120 Euro im Jahr.
Bei näherer Betrachtung schneidet die bKV mit dem 600-Euro-Gesundheitsbudget somit deutlich besser ab: Im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung hat Ihr Angestellter fünfmal mehr Nettogehalt, das er noch dazu für das Wichtigste überhaupt ausgeben kann – seine Gesundheit. Von Ihrem 240-Euro-Investment kommt also noch mehr bei ihm an, da keine steuerlichen Abgaben zu tätigen sind und er vom Gesundheitsbudget profitiert.
Die betriebliche Krankenversicherung, Sachbezug & Einkommenssteuergesetz: Ein Dreamteam für alle Beteiligten
Wenn Sie unsere Tipps beherzigen, profitieren Sie und Ihre Angestellten von der betrieblichen Krankenversicherung als steuerfreiem Sachbezug: keine Sozialabgaben, keine Steuern für Sie oder Ihre Angestellten. Stattdessen geben Sie Ihren Mitarbeitenden den Schlüssel zu zahlreichen präventiven und kurativen Gesundheitsleistungen.
Die betriebliche Krankenversicherung: Dank der Sachbezugsregelung kann sie so manche Gehaltserhöhung locker ausstechen. Sie denken bereits über eine bKV für Ihr Team nach? Super, machen Sie die betriebliche KV unbedingt als Sachbezug geltend, damit Ihr Unternehmen steuerlich ebenso wie gesundheitlich gewinnt. Wenn Sie noch mehr wissen wollen, sind wir von OFELOS jederzeit für Sie da – wenden Sie sich an uns!