Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerfrei
Der geleistete Beitrag in Höhe von beispielsweise 20 Euro im Monat (240 Euro im Jahr) für den Krankenversicherungsschutz ist Sachlohn. Dabei sind die Arbeitgeberbeiträge für eine betriebliche Krankenversicherung im Rahmen der Sachbezugsregelung steuer- und sozialabgabenfrei. Gleichzeitig erhalten Ihre Mitarbeitende ein Leistungsbudget, welches dem fünffachen klassischen Nettogehalt entspricht.

Betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug
Die betriebliche Krankenversicherung kann als Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG genutzt werden und wäre somit steuer- und sozialabgabenfrei. Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden, wobei sämtliche Sachbezüge zu erfassen sind (BFH, Urteil v. 7.6.2018, Bundessteuerblatt 2019 II Seite 371).
Der 50 € Sachbezug ist eine Freigrenze
Beim Sachbezug handelt es sich um eine Freigrenze in Höhe von 50 €. Dies ist nicht zu verwechseln mit einem Freibetrag. Wird die Freigrenze um 1 Cent überschritten, greift für den gesamten Betrag die Steuer- und Sozialabgabepflicht. Die Freigrenze bezieht sich auf einen Monat und ist nicht in Folgemonate übertragbar oder als hochgerechneter Jahresbeitrag anzuwenden.

Steuer- und arbeitsrechtliche Klarstellung der bKV
In der Praxis wird die betriebliche Krankenversicherung bei der Einführung häufig durch eine Versorgungsordnung geregelt. Diese dient der steuer- und arbeitsrechtlichen Klarstellung und schützt das Unternehmen davor, dass Mitarbeitende anstelle der betrieblichen Krankenversicherung den Geldwert einklagen.
Eine Vorlage für eine Versorgungsordnung stehen Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfrei für Beschäftigte
Zudem sind alle empfangenen Leistungen aus einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmenden nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Der Arbeitnehmende kann die vollen 600 Euro Gesundheitsbudget ohne nachgelagerte Besteuerung ausschöpfen und muss diese nicht in seiner Jahressteuererklärung angeben. Daher steht jedem Mitarbeitenden das Gesundheitsbudget im vollen Umfang „netto“ zur Verfügung.
Eine Vorlage für eine Lohnabrechnung stehen Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.