Kostenfrei bKV berechnen

Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerfrei

Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.

Die betriebliche Krankenversicherung ist sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für das Unternehmen ein attraktiver Booster für das Gehaltsmodell. 

Im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung verfügen die Mitarbeitenden bis zu 5-mal mehr Nettogehalt, als bei der klassischen Lohnerhöhung.

Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist der monatliche Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei für das Unternehmen.

Social Health Gap – Gesundheit bezahlbar machen

Einer Studie zufolge sind die monatlichen Ausgaben privater Haushalte für Ihre Gesundheit abhängig von Ihrem Nettoeinkommen. Während Haushalte mit einem höheren monatlichen Nettoeinkommen durchschnittlich 936 € in Jahr für Gesundheitsdienstleistungen und -produkte ausgeben, beschränken sich die Ausgaben der Haushalte mit einem geringerem Netto auf 252 €. Dadurch entsteht eine einkommensbedingte Versorgungslücke, in Höhe von 684 € pro Jahr. Diese Lücke kann mithilfe der bKV ausgeglichen werden.

Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.
Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.

Bis zu 5 mal mehr Netto für Ihre Mitarbeitenden

Der Hebel des bKV Budgettarifs sorgt dafür, dass bei einer jährlichen Investition von beispielsweise 240 Euro seitens des Arbeitgebers bis zu 600 Euro beim Mitarbeitenden ankommen. Hierfür gibt es drei glückliche Faktoren, die so nur die betriebliche Krankenversicherung in Budgetform zu bieten hat. 

  1. Die betriebliche Krankenversicherung kann als Sachbezug genutzt werden und ist für das Unternehmen steuer- und sozialabgabefrei
  2. Hebelwirkung durch die Versicherungsgemeinschaft
  3. Auch für die Beschäftigten sind die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung steuerfrei

Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerfrei

Der geleistete Beitrag in Höhe von beispielsweise 20 Euro im Monat (240 Euro im Jahr) für den Krankenversicherungsschutz ist Sachlohn. Dabei sind die Arbeitgeberbeiträge für eine betriebliche Krankenversicherung im Rahmen der Sachbezugsregelung steuer- und sozialabgabenfrei. Gleichzeitig erhalten Ihre Mitarbeitende ein Leistungsbudget, welches dem fünffachen klassischen Nettogehalt entspricht.

Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.

Betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug

Die betriebliche Krankenversicherung kann als Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG genutzt werden und wäre somit steuer- und sozialabgabenfrei. Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden, wobei sämtliche Sachbezüge zu erfassen sind (BFH, Urteil v. 7.6.2018, Bundessteuerblatt 2019 II Seite 371).  

Der 50 € Sachbezug ist eine Freigrenze

Beim Sachbezug handelt es sich um eine Freigrenze in Höhe von 50 €. Dies ist nicht zu verwechseln mit einem Freibetrag. Wird die Freigrenze um 1 Cent überschritten, greift für den gesamten Betrag die Steuer- und Sozialabgabepflicht. Die Freigrenze bezieht sich auf einen Monat und ist nicht in Folgemonate übertragbar oder als hochgerechneter Jahresbeitrag anzuwenden.  

Steuer- und arbeitsrechtliche Klarstellung der bKV

In der Praxis wird die betriebliche Krankenversicherung bei der Einführung häufig durch eine Versorgungsordnung geregelt. Diese dient der steuer- und arbeitsrechtlichen Klarstellung und schützt das Unternehmen davor, dass Mitarbeitende anstelle der betrieblichen Krankenversicherung den Geldwert einklagen.

Eine Vorlage für eine Versorgungsordnung stehen Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Kostenloser Download: Muster Versorgungsordnung

Hebelwirkung durch Versicherungsgemeinschaft

Wie bei allen Versicherungen ist durch die Versicherungsgemeinschaft eine Mischkalkulation möglich. Grund ist, dass die demografischen und gesundheitlichen Unterschiede der versicherten Personen einen differenzierten Bedarf an Gesundheitsleistungen mit sich bringen. So werden beispielsweise Arbeitnehmer:innen mit gesundheitlichen Beschwerden das Gesundheitsbudget stärker ausschöpfen als gesündere Mitarbeitende.

Des Weiteren ist das Ziel, die Gesundheit der Belegschaft nachhaltig zu fördern, wodurch die kurativen Behandlungen nachlassen und die präventiven, meist preiswerteren Behandlungen vorrangig beansprucht werden. Diese Aspekte machen es dem Versicherer möglich, die Investition des Arbeitgebers in Höhe von 240 Euro im Jahr auf 600 Euro aufzustocken. 

Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.
Der geleistete Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung ist Sachbezug. Im Rahmen der Sachbezugsregelung ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei.

Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfrei für Beschäftigte

Zudem sind alle empfangenen Leistungen aus einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmenden nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Der Arbeitnehmende kann die vollen 600 Euro Gesundheitsbudget ohne nachgelagerte Besteuerung ausschöpfen und muss diese nicht in seiner Jahressteuererklärung angeben. Daher steht jedem Mitarbeitenden das Gesundheitsbudget im vollen Umfang „netto“ zur Verfügung. 

Eine Vorlage für eine Lohnabrechnung stehen Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Kostenloser Download: Muster Lohnabrechnung

Weiterführende Infos zum Thema betriebliche Krankenversicherung Sachbezug 

Alternativ kann die betriebliche Krankenversicherung über § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEv pauschal versteuert oder als Nettolohn versteuert werden.

Eine ausführliche Übersicht zur betrieblichen Krankenversicherung in der Steuer finden Sie hier.

Artikel BKV in der Steuer
Kostenloser Download:

Muster Versorgungsordnung für die betriebliche Krankenversicherung

Artikel

Betriebliche Krankenversicherung Lohnabrechnung und Steuer

Kostenloser Download:

Muster Lohnabrechnung Sachbezug für die betriebliche Krankenversicherung 

Vergleichsportal

So wählen Sie die passende betrieblichen Krankenversicherung aus

Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Informationen und Tipps stellen keine verbindliche steuerliche Auskunft dar. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater Ihres Vertrauens.